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Meisterprüfung im Beruf Tierwirt, Teilbereich Bienenhaltung
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen, führt bei ausreichender Beteiligung Meisterprüfungen im Beruf Tierwirt, Teilbereich Bienenhaltung, durch. Grundlage für die Prüfung ist die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt vom Februar 1980 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 29. Oktober 2008) und die Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft uns Forsten vom 3. Dezember 2003.
Die Prüfung umfasst einen praktischen, einen fachtheoretischen und einen wirtschaftlich-rechtlichen Teil sowie den Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung. Im fachtheoretischen Teil ist außerdem eine Meisterprüfungsarbeit vorzulegen.
Nächste geplante Meisterprüfung:
- derzeit keine geplanten Termine -
Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt sind:
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
dem anerkannten Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
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ein Nachweis über eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Zulassungsbedingungen auf Antrag vom Prüfungsausschuss ganz oder teilweise befreit werden.
Der Prüfung geht ein dreiwöchiger fachlicher Vorbereitungslehrgang im Februar voraus, die Prüfung ist für April vorgesehen. Zum Erwerb der Befähigung im Teil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“ besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem zweiwöchigen Lehrgang eines externen Anbieters; Voraussetzung hierzu ist die Zulassung zur Prüfung.
Anmeldungen sind jederzeit möglich und an das Fachzentrum Bienen zu richten:
Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Fachzentrum Bienen An der Steige 15 97209 Veitshöchheim.
Der Anmeldung sind beizufügen:
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Beglaubigte Fotokopie oder beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der Abschlussprüfung (Abschlussprüfung zum Tierwirt, Fachrichtung Imkerei, oder eine andere landwirtschaftliche Abschlussprüfung)
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Lückenlose Angaben über die praktische Berufstätigkeit nach der Abschlussprüfung als Imker, mit Angaben zur Betriebsgröße und Betriebsart. Bei Tätigkeit als Arbeitnehmer Bescheinigung des Arbeitgebers neueren Datums
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Selbstverfasster lückenloser Lebenslauf
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Falls eine Fachschule oder sonstige berufsfördernde Lehrgänge besucht wurden, beglaubigte Fotokopie oder beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses oder Teilnahmebestätigung.
Eine Betriebsbesichtigung vor der Zulassung behält sich der Prüfungsausschuss vor. Anmeldeschluss für das jeweilige Prüfungsjahr ist der 31. August des Vorjahres.
Bitte beachten:
Bewerber aus anderen Bundesländern müssen sich über die für sie zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft (z.B. Kammern, Landwirtschaftsministerium) anmelden.
Für telefonische Auskunft steht Frau Dr. Illies, Tel. 0931 / 9801-354 gerne zur Verfügung.
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Fachzentrum Bienen
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