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Bienenkrankheiten bestimmen
Nachfolgend soll Ihnen der Weg zur Diagnose einer krankhaften Erscheinung bei ihren Bienenvölkern aufgezeigt werden. Es muss jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine sichere Feststellung der Krankheit oftmals nicht so einfach möglich ist, da die Erscheinungen mehreren Krankheiten zugeordnet werden können oder durch Sekundärkrankheiten nicht eindeutig sind.
Routinekontrollen
Im Rahmen der Volkskontrollen achten die Imker regelmäßig auf die Volksstärkenentwicklung, Auffälligkeiten im Brutnest (z.B. Lücken, nicht geschlüpfte Zellen) oder Kotspritzer auf den Waben. Werden hier Unregelmäßigkeiten festgestellt, steckt oftmals eine Krankheit dahinter und eine nähere Untersuchung ist notwendig.
Suche nach speziellen Krankheitsanzeichen am Bienenstand
Zunächst erfolgt die Suche nach konkreten Anzeichen am betroffenen Volk auf dem Bienenstand. In der nachfolgenden Kurzbeschreibung sind die häufigsten Bienenkrankheiten mit ihren äußeren Anzeichen (klinische Symptome) beschrieben. Hierdurch können Sie eine erste Einschätzung vornehmern, um welche Art von Erkrankung es sich bei den Bienen handeln könnte.
Laboruntersuchung
Eine genaue Diagnose kann oft erst durch eine entsprechende Untersuchung im Labor erfolgen. Dies erfolgt in der Regel kostenfrei!
Welche Proben für eine Laboruntersuchung bei entsprechenden Krankheitsbild sinnvoll sind, erfahren Sie von ihren zuständigen Fachberater.
zu den Fachberatern
Um ein aussagekräftiges Untersuchungsergebnis zu bekommen, müssen die Proben richtig entnommen werden und ausreichend groß sein. Hinweise zur Erstellung der Laborproben sind in nachfolgenden Dokument zusammengefasst:
Neben der Laborprobe wird ein formloser Untersuchungsantrag benötigt, der folgende Angaben enthält:
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Name und Anschrift des Imkers
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Stocknummer
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Landkreis (nicht nur für den Wohnort des Imkers, sondern auch für den Standort der Bienen)
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Bei Krankheitsverdacht sind möglichst die Begleitumstände, sonstige Beobachtungen zu abnormalem Verhalten darzustellen!
Wird die Probe über den staatlichen Bienenzuchtberater eingereicht, genügt der Untersuchungsauftrag des Fachberaters.
Die Proben werden nun an das Fachzentrum Bienen gesandt, dass gegebenenfalls weitere Speziallabore zum Beispiel zur Virendiagnostik einschaltet.
Laboranschrift
Gesetzlich geregelte Spezialfälle
| Besonderheiten bei Bienenseuchen (Bienenseuchenverordnung) |
Besteht Verdacht auf eine Bienenseuche nach der Bienenseuchenverordnung insbesondere der Amerikanischen Faulbrut muss sofort der Amtstierarzt am Landratsamt oder der Stadtverwaltung eingeschaltet werden. Die Untersuchungen am Bienenstand erfolgen dann direkt durch den Amtstierarzt oder einer von ihm beauftragten Person. Hierfür werden in der Regel die ehrenamtlichen Gesundheitswarte der Verbände herangezogen. Die Laboruntersuchung erfolgt beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. |
| Besonderheiten bei Bienenvergiftung (Bienenschutzverordnung) |
Besteht ein Verdacht auf Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Frevel sollte die Untersuchung am Bienenstand sowie die Probenziehung unter Zeugen erfolgen. In diesen Verdachtsfall kann direkt ein Untersuchungsantrag an die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft gerichtet werden. |
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Fachzentrum Bienen
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