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Gesetze und Vorschriften für Imker

Sehr viele Rechtsvorschriften des Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Bayern stehen den Bürgern online zur Verfügung.

Nachfolgend wurden Rechtsvorschriften - so weit nichts anderes vermerkt - aus dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH zusammengestellt, die nach Auswertung der Beratungsanfragen für Imker eine besondere Bedeutung haben. Die Gesetze und Vorschriften sind nicht vollständig gelistet! Eine Gewährleistung für die Aktualität kann nicht gegeben werden!

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Privatrecht

Innnerhalb des Privatrechtes sind folgende Bereiche für Imker von besonderer Bedeutung: "Nachbarrecht" (§§ 906 + 1004 BGB), Haftungsrecht (§§ 823 + 833 + 834 BGB) und Schwarmrecht (§§ 961-964 BGB).

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Tierzuchtrecht

Da in Bayern verschiedene Bienenrassen gehalten werden, können für eine gezielte Zucht Paarungsgebiet (Bienenbelegstelle) als staatliche Schutzgebiete anerkannt werden. Weiterhin müssen Züchter ihre Bienenköniginnen einem neutralen Warentest - der staatlichen Leistungsprüfung - unterziehen.

Tierseuchenrecht

Tritt eine Bienenseuche auf, muß die Imkergemeinschaft Gegenmaßnahmen einleiten! Einzelbetriebliche Maßnahmen reichen in der Regel nicht aus! Das Tierseuchenrecht regelt Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Seuchen.

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Arzneimittelrecht

Die Anwendung von Arzneimittel ist nicht frei von Risiken. Deshalb unterliegen Zulassung, Bezugsmöglichkeiten und die Anwendung engen gesetzlichen Regelungen.

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Pflanzenschutzrecht

Über entsprechende Rechtsvorschriften sollen die Folgen eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft für die Bienen reduziert werden.

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Baurecht

Bauen im Außenbereich führt zu einer Zersiedelung der Landschaft. Möglichkeiten und Grenzen für imkerliche Gebäude im Außenbereich ergeben sich aus den nachfolgenden Rechtsvorschriften.

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Lebensmittelrecht

Der Verbraucherschutz stellt bei der Lebensmittelproduktion ein hohes Schutzgut dar. Dieser soll durch Regelungen zur Gewinnung, Verarbeitung und Vertrieb erreicht werden.

Gewinnung von Honig

Abfüllung von Honig

Etikettierung von Lebensmitteln

Vermarktung von Honig

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Berufsbildung

Die Imkerei kann auch als Lehrberuf erlernt werden. Für Tierwirte der Fachrichtung Bienen gibt es weiterhin die Fortbildungmöglichkeit zum Meister.

Sozialrecht

Im Bereich Sozialrecht entstehen immer wieder Bührungspunkte zur landwirtschaftlichen Alterssicherung sowie zur landwirtschaftlichen Berufgenossenschaft.

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Förderung

Auf Grundlage des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes und verschiedener ander Rechtsvorschriften - insbesondere der Europäischen Union - werden Förderprogramme aufgestellt.



Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Fachzentrum Bienen