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Staatliche Fachschule (Meisterschule)
mit den Fachrichtungen
Neuordnung des Unterrichs ab Schuljahr 2011/2012 Information für Studierende der Fachrichtung "Gartenbau" sowie "Garten- und Landschaftsbau" mit dem Ziel "Gärtnermeister/in" oder "Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in"
Studierende, die die Technikerprüfung ablegen wollen, werden im ersten Schuljahr gemeinsam mit den Studierenden, die die Meisterprüfung ablegen wollen, unterrichtet und geprüft.
Das bedeutet für Sie:
Allgemeinbildende Unterrichtsfächer
Sie haben Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch (2 Wochenstunden) und Englisch (2 Wochenstunden). Diese Unterrichtsfächer müssen als Pflichtfächer besucht werden, sind aber nicht Bestandteil der Meisterprüfung.
Techniker/in als weiterer Abschluss
Im Laufe des ersten Schuljahres können Sie entscheiden, ob Sie eventuell noch ein zweites Schuljahr anhängen wollen, um auch den Abschluss als Techniker/in zu erwerben.
Beachten Sie, wenn Sie eine Förderung für den Schulbesuch beantragen wollen:
Wenn Sie sich für die einjährige Fachschule beworben haben, dann endet mit der Meisterprüfung bzw. mit der Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Wirtschafter/in auch die Förderung.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eventuell noch das zweite Schuljahr der Technikerschule besuchen wollen, dann empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Schule die Förderung für den Abschluss als Techniker/in - also eine zweijährige Fortbildung - zu beantragen. Sollten Sie die Schule dann doch nach einem Jahr als Meister/in oder Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in verlassen, endet die Förderung. Den Abschluss Ihrer Fortbildung müssen Sie Ihrem Amt für Ausbildungsförderung umgehend mitteilen.
Anmeldung
Ablauf der Fortbildung
Schulische Einrichtungen
Sonstiges
Zur Technikerschule
- Fachrichtung Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau sowie Weinbau und Kellerwirtschaft
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