Inhalt:
zurück zum Seitenanfang|
Staatliche Technikerschule
mit den Fachrichtungen
-
Gartenbau
-
Garten- und Landschaftsbau
-
Weinbau und Kellerwirtschaft
Neuordnung des Unterrichts ab Schuljahr 2011/2012
Information für Studierende der Fachrichtung "Gartenbau" sowie "Garten- und Landschaftsbau" mit dem Ziel "Staatlich geprüfte/r Techniker/in"
Studierende, die die Technikerprüfung ablegen wollen, werden im ersten Schuljahr gemeinsam mit den Studierenden, die die Meisterprüfung ablegen wollen, unterrichtet und geprüft.
Das bedeutet für Sie:
Unterrichtsfächer in der Fachrichtung Gartenbau: Als Gärtner mit Abschlussprüfung im Fachgebiet Zierpflanzenbau oder Baumschule nehmen Sie im ersten Schuljahr in der Regel am Unterricht in dem Fachgebiet teil, in dem Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben, also entweder im Fachgebiet Zierpflanzenbau oder im Fachgebiet Baumschule. Als Gärtner mit Abschlussprüfung Obstbau oder Stauden werden Sie in der Regel dem Fachgebiet Baumschule zugeordnet, als Gärtner mit Abschlussprüfung Gemüsebau werden Sie in der Regel dem Fachgebiet Zierpflanzenbau zugeordnet.
Im zweiten Schuljahr haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen dem jeweils anderen Fachgebiet - also Baumschule oder Zierpflanzenbau - sowie dem Schwerpunkt "Warenkunde, Sortimente und Freizeitgartenbau".
Ausbildereignung
Das Unterrichtsfach "Berufsbildung und Mitarbeiterführung" wird zum Ende des ersten Schuljahres mit einer Prüfung nach der Ausbildereignungs-Verordnung abgeschlossen.
Fachhochschulreife
Sie können am Ende des 2. Schuljahres die Fachhochschulreife erlangen, wenn Sie erfolgreich an der Zusatzprüfung in Englisch teilnehmen. Außerdem müssen Sie die Fächer Deutsch im 1. Schuljahr und Englisch im 1. und 2. Schuljahr besuchen. Mathematik wird nur im 2. Schuljahr als allgemeinbildendes Pflichtfach unterrichtet.
Anmeldung
Ablauf der Fortbildung
Schulische Einrichtungen
Sonstiges
Zur Fachschule
- Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Gartenbau mit den Fachgebieten Baumschule und Zierpflanzenbau sowie Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft
Zur Startseite der LWG
|