Aus- und Fortbildung
Berufsausbildung in der Imkerei

Ein großer Teil der Imkerinnen und Imker in Deutschland bewirtschaften zwischen 6 und 8 Bienenvölker und die Betriebe haben keinen Erwerbscharakter. In Berufsimkereien werden, je nach Ausrichtung des Betriebs, mehrere hundert Völker bewirtschaftet. Für den Betrieb einer Berufsimkerei ist eine Berufsausbildung nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

Infos zum Vorbereitungslehrgang zur Tierwirtschaftsmeisterin oder zum Tierwirtschaftsmeister Fachrichtung Imkerei 2025/26 in Veitshöchheim finden Sie unten.

Das Berufsbild

Die Imkerei bedeutet Arbeiten in und mit der Natur. Imkerinnen und Imker haben einen sehr abwechslungsreichen Beruf, der Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten erfordert. Zu den Arbeiten in der Imkerei gehören die Betreuung von Bienenvölkern, die Jungvolkbildung und Königinnenzucht, die Ernte und Verarbeitung von Honig und Wachs sowie die Vermarktung von Bienenprodukten. Neben den Arbeiten an den Bienen sind auch handwerkliches Geschick bei der Erstellung und Reparatur von Betriebsmitteln, zum Beispiel von Bienenkästen gefordert.

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Honig und Bienen: So wird man Imker (© Bayerischer Rundfunk/BR)

Persönliche Anforderungen

Für die Anfahrt der Bienenstände ist ein Fahrzeug erforderlich und damit auch ein Führerschein. Viele Betriebe vermarkten Ihre Produkte direkt auf Wochen- und Weihnachtsmärkten oder im Hofladen. Ein freundlicher Umgang mit Kunden und die Bereitschaft auf Menschen zuzugehen, sind daher ebenfalls wichtig.

Ablauf der betrieblichen Berufsausbildung

Die Ausbildung zur Tierwirtin / zum Tierwirt Fachrichtung Imkerei gehört zum Bereich der landwirtschaftlichen Berufsausbildung. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat auf der nachstehenden Internetseite wichtige Informationen, Rechtsvorschriften und Vorlagen zusammengestellt.

Allgemeine Informationen zur Berufsbildung Externer Link

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. In Bayern ist als erstes Ausbildungsjahr das Berufsgrundschuljahr vorgeschrieben. Dieses Vollzeitjahr wird gemeinsam mit den Landwirten durchgeführt. Ein Ausbildungsvertrag ist hierfür nicht erforderlich. Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres wird in der Regel als erstes Jahr der Berufsausbildung angerechnet.

Es schließt sich eine zweijährige betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb an. Personen, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung, Fachabitur oder Abitur verfügen, können ihre Ausbildung verkürzen; das Berufsgrundschuljahr entfällt dann.

Für alle Auszubildenden im Beruf Tierwirtin bzw. Tierwirt der Fachrichtung Imkerei findet der Berufsschulunterricht in Celle (Niedersachsen) als Blockunterricht in den Wintermonaten statt. Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden ebenfalls in Niedersachsen abgelegt. Für den Besuch der Berufsschule kann ein Reisekostenzuschuss beantragt werden.

Ausbildungsbetriebe können über die Datenbank des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gesucht werden.

Ausbildungsbetriebe im Agrarbereich Externer Link

Auch das Institut für Bienenkunde und Imkerei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine anerkannte Ausbildungsstätte und bildet regelmäßig aus.

Ausbildung im Institut für Bienenkunde und Imkerei Externer Link

Weitere Informationen erhalten Sie durch die Ausbildungsberatung der LWG:

Herr Michael Braun
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9801-3208
E-Mail: michael.braun@lwg.bayern.de

Inhalt der Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung sind in der Ausbildungsverordnung geregelt. Der Ausbildungsrahmenplan gibt vor, in welchem Ausbildungsjahr die Inhalte vermittelt werden.

Infoblatt zu den Ausbildungsinhalten pdf 135 KB

Im Rahmen der Ausbildung muss ein schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) geführt werden, in dem die Auszubildenden den Verlauf der Ausbildung in Form von Wochen- und Erfahrungsberichten dokumentieren.

Abschlussprüfung zur Tierwirtin und zum Tierwirt, Fachrichtung Imkerei ohne betriebliche Ausbildung

Für Imker, die über mehrere Jahre im eigenen oder in einem fremden Erwerbsbetrieb Erfahrungen sammeln konnten, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind in folgendem Merkblatt zusammengefasst.

Merkblatt Zulassung Tierwirt

Das Institut für Bienenkunde und Imkerei bietet gemeinsam mit dem Fachzentrum Bildung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau im Abstand von einigen Jahren (je nach Nachfrage) einen Vorbereitungslehrgang zur Abschlussprüfung und einen Abschlussprüfungstermin im Ausbildungsberuf Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei, an.
Weitere Informationen werden jeweils im Jahr vor der Prüfung an dieser Stelle veröffentlicht.

Artikel zum Abschlussjahrgang 2023

Berufsaussichten

Tierwirte der Fachrichtung Imkerei können nach Abschluss Ihrer Ausbildung in Berufsimkereien, staatlichen Betrieben (Bieneninstituten, Imkerschulen) und auch in der Privatwirtschaft (Honigverarbeitende Betriebe, Prüfeinrichtungen der Ökotoxikologie) einen Arbeitsplatz finden. Die Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze ist sehr begrenzt.

Der Aufbau einer eigenen Imkerei sollte sorgfältig geplant werden, da für den Aufbau eines ausreichenden Völkerbestandes, und vor allem für den Aufbau der Vermarktung mehrere Jahre zu berücksichtigen sind.

Unterstützung bei der Betriebsgründung bietet die staatliche Fachberatung für Bienenzucht des Instituts für Bienenkunde und Imkerei.

Fachberatung in Bayern

Informationen zum Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei 2025/26

Das Institut für Bienenkunde und Imkerei bietet gemeinsam mit dem Fachzentrum Bildung der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau im Jahr 2025 einen Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung und einen Meisterprüfungstermin im Ausbildungsberuf Tierwirt/in, Fachrichtung Imkerei, an.

Anmeldung

Die Lehrgangsanmeldung sowie der Antrag auf Zulassung sind ab 01.04.2024 auf dieser Seite abrufbar. Die Anträge müssen schriftlich und vollständig bis zum Montag, 16.09.2024 eingereicht werden, ansonsten kann die Anmeldung nicht berücksichtigt werden. Nachforderungen von Unterlagen bis Freitag, 20. September 2024.

An dem Lehrgang können nur Personen teilnehmen, die eine Zulassung zur Meisterprüfung erhalten haben!

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Tierwirt oder Tierwirtin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

• eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Als Berufspraxis ist der Betrieb oder die Beschäftigung in einer berufsmäßigen Imkerei mit 100 Wirtschaftsvölkern nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss behält sich Betriebsbesuche im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor.

Informationsveranstaltung

Oktober, 2024. Der genaue Termin wird noch gesondert bekanntgegeben.

Prüfungstermine

Die schriftlichen Prüfungen finden vom 14.10.- 16.10.2025.

Die Betriebsbeurteilung, die Fallstudie und die praktische Prüfung im Prüfungsteil Berufsausbildung finden vom 21.-23.10.2025 statt.

Die Präsentation des Arbeitsprojektes, das erfahrungsgemäß im Februar/ März 2025 beginnt und 12 Monate dauert, erfolgt mit dem Fachgespräch im Februar/ März 2026.