Qualitätssicherung
Geprüfte Qualität Bayern

Honig soll nicht nur sauber aussehen und gut schmecken – er soll vor allem in bester Qualität auf den Tisch kommen. Die bayerischen Imker brauchen sich mit ihrem Honig nicht zu verstecken.

Imker, die unter den Markenzeichen „Echter Deutscher Honig“ des Deutschen Imkerbundes bzw. des Verbands Bayerischer Bienenzüchter vermarkten, garantieren freiwillig, dass ihre Qualität deutlich über der Norm der Honigverordnung liegt, regelmäßige Kontrollen wachen über die Einhaltung dieser Qualitätsgarantie.

Gesicherte Herkunft aus Bayern

Das Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm "Geprüfte Qualität aus Bayern" stellt hochwertige bayerische landwirtschaftliche Erzeugnisse besonders heraus. Ziel des Programmes ist es, das Vertrauen der Verbraucher in regional erzeugte Nahrungsmittel zu stärken. 2002 genehmigte die EU-Kommission als erstes Produkt bayerisches Rindfleisch, inzwischen umfasst das Qualitätsprogramm 26 Produktbereiche, darunter der Produktbereich Honig! Die EInhaltung der Programmvorgaben wird durch ein dreistufiges Kontrollsystem sichergestellt.

  • Eigenkontrollen und Dokumentation
  • Kontrollen durch zugelassene externe, unabhängige und nach ISO/IEC 17065 akkreditierte Zertifizierungsstellen
  • Überwachung durch staatliche Systemkontrolle

Transparenz schafft Vertrauen – und damit bessere Marktchancen für die betriebliche Existenz der bayerischen Imkereien. Das Programm ermöglicht dem Verbraucher außerdem, durch gezielte Einkäufe regionale Kreisläufe zu fördern. Darüber hinaus bringt regionale Produktion den Vorteil der kurzen Wege und schont Ressourcen und Umwelt. Positiver Nebeneffekt gerade für das Bienenprodukt Honig: eine gefestigte Bienenhaltung in Bayern sichert auch die Bestäubung heimischer Pflanzen und damit der Pflege der bayerischen Kulturlandschaft!

Geprüfte Qualität aus Bayern Externer Link

Herkunftssicherung

Das Zeichen darf nur für Honig verwendet werden, der in Bayern erzeugt, gelagert, be- und verarbeitet und abgefüllt wurde. Die Herkunft ist lückenlos von der Erzeugung bis zur Abfüllung zu sichern. Wird fertigverpackter Honig weitergegeben, z.B. an einen Großhandel oder an einen Händler, muss ein entsprechender Beleg, der die Konformität / Übereinstimmung des GQ-Honigs mit den sogenannten „Qualitäts- und Prüfbestimmungen“ bestätigt, jeweils an die nächste Stufe weitergegeben bzw. von der vorhergehenden Stufe eingeholt werden.

Welche Kriterien sind für das Programm „Geprüfte Qualität Bayern“ (GQ) zu erfüllen?

Neben den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Honigverordnung von 2004) müssen die Qualitäts- und Prüfbestimmungen für Honig erfüllt werden, diese können im Detail im Internet eingesehen werden.

Qualitäts- und Prüfbestimmungen Externer Link

Die Qualitätsanforderungen für GQ-Honig entsprechen den strengen Richtlinien für Honig im Glas des Deutschen Imkerbundes wie auch des Verbands Bayerischer Bienenzüchter und der Bayerischen Imkervereinigung. Im Wesentlichen heißt das:

  • Wassergehalt: maximal 18,0 %, Heidehonig: maximal 21,4 %
  • Enzym Invertase: (Angabe der Enzymaktivität in U/kg, Einheiten nach Siegenthaler) Mindestaktivität 64 U/kg; Honige mit natürlicher Enzymschwäche Mindestaktivität von 45 U/kg (Voraussetzung: HMF-Gehalt höchstens 5 mg/kg)
  • Hydroxymethylfurfuralgehalt (HMF): Honig allgemein maximal 15 mg/kg Honig, natürlich enzymschwache Honige maximal 5 mg/kg Honig.

Darüber hinaus sind die Anforderungen an eine gute Imkerpraxis zu erfüllen:

  • Bienenstandplatz, Bienenwohnung und Völkerführung sind so zu wählen, dass das Wohlbefinden und Gedeihen der Bienenvölker gewährleistet ist und die Voraussetzungen für die Erzeugung von Qualitätshonig gegeben sind.
  • Alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten der Bienenvölker sind zu ergreifen.
  • Bei der Wahl des Standplatzes ist darauf zu achten, dass im Flugkreis kein nennenswerter Schadstoffeintrag durch äußere Einflüsse erkennbar ist. In begründeten Verdachtsfällen hat der Honigerzeuger Rückstandsuntersuchungen zu veranlassen.
  • Die Honigernte, -verarbeitung und -lagerung muss hygienisch einwandfrei in sauberen, trockenen, kühlen und geruchsfreien Räumen mit eigens dafür vorgesehenen lebensmittelechten Geräten und in lebensmittelechten Honiggefäßen erfolgen.
  • Über die erzeugten GQ-Honigmengen ist Buch zu führen (Völkerzahl, Standplatz, Schleuderzeitpunkt, Erntemenge).
  • Durchführung und Dokumentation der betrieblichen Eigenkontrolle.

Abfüller und Honigerzeugergemeinschaften (HEGs)

Abfüller und HEGs garantieren, dass Honigverarbeitung und -lagerung

  • hygienisch einwandfrei in sauberen, trockenen kühlen und geruchsfreien Räumen
  • mit eigens dafür vorgesehenen lebensmittelechten Geräten und
  • in lebensmittelechten Honiggefäßen

erfolgen.

Welche Nachweise muss der Imker / Abfüller erbringen?

  • Dokumentation der durchgeführten Eigenkontrollen und der sich daraus ergebenden Maßnahmen
  • Weitergabe der Konformitätsbescheinigung (Übereinstimmung) an die nächste Stufe bei Verkauf größerer Gebinde an Wiederverkäufer (Konformitätsbescheinigungen sind z.B. Lieferscheine, Rechnungen, auf denen die „Geprüfte Qualität –Bayern“ beim Verkauf bestätigt wird.

Bei Vermarktung von Einzelgläsern an Endverbraucher reicht es aus, wenn die Zahl der in einem Zeitraum abgefüllten und vermarkteten Gläser festgehalten wird (kein Einzelnachweis), Rückverfolgbarkeit muss plausibel nachgewiesen werden.

  • Produktion, Lagerung und Abfüllung ausschließlich in Bayern
  • Abfüllplan, Dokumentation der verkauften Honigmenge
  • Völkerverzeichis
  • Unbedenklichkeit der Standortwahl
  • Einhalten der Hygieneanforderungen am Volk
  • Getrennte Erfassung / Lagerung von GQ- und Nicht-GQ-Ware (Kennzeichnung der Partien)
  • Personalhygiene eingehalten
  • Geräte zur Gewinnung und Aufbereitung sowie Honiggefäße entsprechen den Anforderungen der Lebensmittelhygiene
  • dokumentierter Reinigungsplan vorhanden
  • Einsatz geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Beuten, Rähmchen und Geräte
  • eingesetzte Mittel sind dokumentiert
  • Fortbildung beim Verband und anerkannten Einrichtungen
  • Analyseergebnisse liegen vor und erfüllen die Anforderungen

Wie groß ist der Aufwand zur Dokumentation?

Es geht nicht ohne Papier, aber der Aufwand zur Dokumentation ist überschaubar! Völkerbücher und Bestandsbuch sind in einer guten Imkerei ohnehin üblich. Zur Kontrolle und Einhaltung der Hgiene gibt es Vordrucke, die den Imkern die Aufzeichnungen erleichtern und abgearbeitet werden können.

Wie kann ich am Programm teilnehmen?

  • Anmeldung bei einem zugelassenen Lizenznehmer

Für den Produktbereich Honig sind folgende Lizenznehmer zugelassen:

Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP)
Landsberger Str. 282
80687 München
Tel.: 089 290063-0
E-Mail: qualitaet@lkpbayern.de

Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH (LQB)
Am Branden 6c
85256 Vierkirchen

Tel.: 0 81 39 / 93 68 35
E-Mail: info@lq-bayern.de

MI-Cert Zertifizierungsgesellschaft mbH
Untere Sandstraße 53
96049 Bamberg
Tel.: 0951 / 51 93 933 - 0
E-Mail: info@mi-cert.de

  • Betriebsprüfung durch eine beauftragte Zertifizierungsstelle
  • Vorlage der geforderten Unterlagen vor Ort
  • Bei Erfüllung der Voraussetzung erfolgt die Erteilung eines Zertifika-tes durch die Zertifizierungsstelle sowie die Anerkennung der Programm-teilnahme oder der Zeichennutzung durch den Lizenznehmer.

Wer prüft?

Die vorgeschriebenen externen Betriebskontrollen erfolgen durch zugelassene akkreditierte Zertifizierungsstellen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft stellt als staatliche Systemkontrolle die Einheitlichkeit der Kontrollsystematik und die zuverlässige Umsetzung der Programmvorgaben sicher.

Kontrollhäufigkeit / Prüfrhythmus

Die Kontrolle erfolgt durch ein unabhängiges Kontrollinstitut nach einem 3-stufigen Prüfrhythmus. Je nach erreichter Punktezahl erfolgt eine Einstufung in den Standard I bis Standard III. Das bedeutet: wird der Standard I erreicht (90 -100% der maximal möglichen Punkte), erfolgt die nächste reguläre Kontrolle in drei Jahren, in Standard II (80 – 90%) alle zwei Jahre, bei Standard III (70 -80 %) erfolgt jedes Jahr eine Überprüfung. Mit weniger als 70% erfolgt keine Zulassung für das Programm.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten für die Kontrolle und ggf. für die Zeichennutzung sind vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu tragen. Die Höhe der anfallenden Kosten unterliegt dem privatwirtschaftlichen Wettbewerb und ist bei oben genannten Lizenznehmern zu erfragen. Für die Programmteilnehmer (= landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe) besteht gegenwärtig die Möglichkeit der finanziellen staatlichen Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Form einer staatlichen Förderung. Diese Förderung ist degressiv gestaltet, bei einer Erstzertifizierung können bis zu 80 % der Kontrollkosten gefördert werden. Eine staatliche Förderung der Kontrollkosten ist nur möglich, wenn staatliche Mittel dafür verfügbar sind. Auskunft zu den aktuellen Förderungsmöglichkeiten erteilen die Lizenznehmer.

Wir machen mit!

Erste Teilnehmer am Programm „Geprüfte Qualität Bayern“ waren eine Imkerei im Allgäu sowie das Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim. Unsere Erfahrung: wenn eine Imkerei nach guter imkerlicher Praxis geführt wird und die Eingriffe regelmäßig dokumentiert werden, außerdem der Honig im Labor eine Qualitätskontrolle durchläuft, ist die Zertifizierung kein Problem. Wir sehen in der Auszeichnung eine Möglichkeit, unsere Qualität und die bayerische Herkunft besonders herauszustellen. Nachdem inzwischen viele Produkte auf dem Markt mit der Auszeichnung angeboten werden und der Freistaat das Zeichen auch bewirbt, hoffen wir auf verbesserte Marktchancen. Wir können die Imkerinnen und Imker in Bayern nur ermutigen, sich ebenfalls an dem Programm zu beteiligen!