Düngeverordnung / Düngebedarfsermittlung
Ermittlung der Anzahl von Düngebedarfsermittlungen und Nmin-Probenahmen

Ermittlung der Anzahl von

  • N-Bedarfsermittlungen
  • P-Bedarfsermittlungen
  • Probenahmen

Zwei Möglichkeiten der Zusammenlegung von Ackerflächen

1. Schläge < 0,5 ha

  • bis max. 2 ha möglich
  • Anzahl der Schläge ist nicht begrenzt
  • keine Bedingungen hinsichtlich z. B. Vorfrucht, Böden, organische Düngung
    • ein durchschnittlicher N-Bedarfswert für alle oder für drei Gemüsekulturen
    • bei 2. Kultur: eine Nmin-Probenahme für alle oder für drei Gemüsekulturen
Schlag
einheitlich bewirtschaftet, räumlich zusammenhängend, und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen zur Bestellung vorgesehene Fläche

2. Mehrere Schläge zu einer Bewirtschaftungseinheit

  • vergleichbare Standortverhältnisse (zum Beispiel Humusgehalt etc.)
  • einheitliche Bewirtschaftung = Faktoren der Düngebedarfsermittlung
    (siehe Excel-Datenblatt "Anbauplanung für die N-Düngebedarfsermittlung")
  • gleiche Pflanzenart oder vergleichbare Nährstoffansprüche
  • keine Größenbegrenzung
Bewirtschaftungseinheit
zwei oder mehr Schläge, einheitlich bewirtschaftet, mit vergleichbaren Standortverhältnissen und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen zur Bestellung vorgesehene Fläche

Anzahl an Stickstoff-Bedarfsermittlungen

Systematische Vorgehensweise (Empfehlung: Vom „Großen“ zum „Kleinen“)

  1. Landwirtschaftliche Kulturen
  2. Dauerkulturen (z. B. Spargel, Rhabarber)
  3. Zusammenfassung von Bewirtschaftungseinheiten
    1. gleiche Kulturen
    2. Kulturen mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen
  4. Zusammenfassung von Schlägen < 0,5 ha (durchschnittlicher Stickstoffbedarfswert oder Ermittlung für drei Gemüsekulturen mit unterschiedlichem Stickstoffbedarfswert)
  5. Satzweiser Anbau:
    1. bis zu drei Düngebedarfsermittlungen im Abstand von höchstens jeweils 6 Wochen
    2. bei zusammengefassten Flächen von satzweise angebauten Gemüsekulturen mindestens für eine der satzweise angebauten Gemüsekulturen eine Stickstoffbedarfsermittlung

Anzahl an Phosphor-Bedarfsermittlungen

Für Phosphat ist eine schriftliche Düngebedarfsermittlung durchzuführen

  • auf Schlägen über 1ha
  • bei jährlichen Phosphatgaben von mehr als 30 kg P2O5/ha
Dies auf Grundlage der Untersuchung repräsentativer Bodenproben, die für jeden Schlag in der Regel im Rahmen einer Fruchtfolge, mindestens alle sechs Jahre durchzuführen sind.

Anzahl der Nmin-Proben bei „Gemüse nach Gemüse“

Bei Gemüsekulturen, die nach einer Gemüsevorkultur im selben Jahr angebaut werden, sind die im Boden verfügbaren Stickstoffmengen durch Untersuchung repräsentativer Proben zu ermitteln.
Um die Anzahl von Düngebedarfsermittlungen und die Anzahl der Bodenproben zu ermitteln, müssen vor Beginn des Gemüseanbaus folgende Informationen über Kultur- und Flächenplanung vorliegen.
(siehe Excel-Datenblatt "Anbauplanung für Düngebedarfsermittlung")
  1. von jedem Acker: Pflanzenarten und Sätze mit Flächengröße und Saat- oder Pflanzzeitpunkt
  2. Flächen mit zwei oder drei hintereinander angebauten Gemüsekulturen im Jahr
  3. Faktoren der Bedarfsermittlung für Zusammenlegung von Bewirtschaftungseinheiten
    Beispiele:
    1. Hauptfrucht im Vorjahr
    2. Bodenart
    3. Humusgehalt
    4. Ernteverfrühung
    5. Organische Düngung im Vorjahr
    6. Standjahr bei Dauerkulturen