Rebschutz / Förderung
RAK-Förderung 2021

RAK-Ampulle an Flachbogen mit frisch ausgetriebenen Trieben

Für die Förderung des nützlingsschonenden Pheromon-Verwirrverfahrens gegen den Traubenwickler gilt es Fristen einzuhalten.
Wer im Jahr 2021 erstmals einen Antrag zur Förderung des RAK-Verfahrens stellen möchte, soll bitte bis spätestens Ende Januar 2021 Kontakt mit Herrn Wolter aufnehmen, dem zuständigen Sachbearbeiter an der LWG.

Peter Wolter
Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
Institut für Weinbau und Oenologie
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Veitshöchheim


Tel.: 0931 9801-215
E-Mail: peter.wolter@lwg.bayern.de
Internet: Fördermaßnahmen im Weinbau Externer Link

RAK-Sammelbestellung

Da die Lockstoffampullen für 2021 rechtzeitig bestellt werden müssen, um im April lieferbar zu sein, wenden Sie sich bitte an den Weinbauring Franken e.V. Dieser wird wird auch im kommenden Jahr wieder den gemeinsamen Einkauf für RAK vornehmen. Alle Gemeinden bzw. RAK-Gemeinschaften, die bisher daran teilgenommen haben, bekommen Ende Januar 2021 automatisch das Bestellformular zugemailt.
Haben Sie bisher noch nicht über den Weinbauring bestellt und möchten sich anschließen, melden Sie sich im Januar 2021 bei diesem.

Weinbauring Franken e. V.
Tel.: 09321 1344-0
E-Mail: info@weinbauring.de