Inhalt:
zurück zum Seitenanfang|
Teilnahme am Dorfwettbewerb
Teilnahmeberechtigt sind:
-
Räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile in Bayern mit vorwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern.
Nicht teilnahmeberechtigt sind:
-
Gemeinden oder Gemeindeteile, die eine Goldplakette im Bundesentscheid erhalten haben.
In diesem Fall ist die Teilnahme an den beiden darauf folgenden Bundesentscheiden nicht möglich. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die Teilnahme am darauf folgenden Bundesentscheid ausgeschlossen.
Broschüre: Aufruf zum 24. Wettbewerb 2010-2013
Vorbereitung auf Gemeindeebene
Den am Wettbewerb beteiligten Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung eines Arbeitskreises empfohlen, der die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Ausschuss sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören. Es wird weiterhin angeregt, zur Beratung frühzeitig die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, den Kreisbaumeister, die Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege und einen Vertreter für die Belange von Denkmalschutz und -pflege hinzuzuziehen. Vor Aufnahme der Arbeiten sollte ein auf die Bewertungsmerkmale abgestimmtes Konzept aller Maßnahmen unter Beratung durch den Landkreis erstellt sowie der Ist-Zustand aufgenommen und durch Fotos dokumentiert werden.
Bewertungskriterien
- pdf, ´254 kB
Anmeldung zum Wettbewerb
Die Anmeldung zum Wettbewerb hat termingerecht bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu erfolgen. Das dafür notwendige Anmeldeformular steht als Download zur Verfügung. Zusätzliche Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. Im Falle eines laufenden Verfahrens nach dem Flurbereinigungsrecht in Dorf oder/und Flur empfiehlt es sich, auch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung von der Teilnahme am Wettbewerb zu benachrichtigen. Für Gemeinden und Gemeindeteile, welche ein Dorferneuerungs- oder Flurneuordnungsverfahren in Erwägung ziehen oder beantragt haben, empfiehlt sich die Teilnahme am Wettbewerb besonders. Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die ein späteres Verfahren in Dorf oder/und Flur erleichtern und fördern.
Anmeldebogen
- pdf, 253 kB
|