Leitfaden zur Düngeverordnung / Düngebedarfsermittlung für Gemüse und Erdbeeren
Die neue Düngeverordnung ist am 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Im nachfolgenden Leitfaden sind die wichtigsten Punkte, die ein Gemüse und Erdbeeren produzierender Betrieb zu beachten hat, verständlich zusammengefasst. Im Rahmen dieser Düngeverordnung sind alle Gemüseerzeuger verpflichtet, Düngebedarfsermittlungen zu erstellen. Dafür kann das beigefügte Excel-Programm verwendet werden, mit dem der Düngebedarf der jeweiligen Gemüsekultur nach Eingabe der notwendigen Daten ermittelt werden kann.
Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung finden Sie auf der Internetseite der LfL Bayern.
Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung
Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten und speziellen Fragen an Ihren Erzeugerring oder an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.