Neue Düngeverordnung
Leitfaden zur Düngeverordnung / Düngebedarfsermittlung für den Obstbau
Die neue Düngeverordnung ist am 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Im nachfolgenden Leitfaden sind die wichtigsten Punkte, die ein Obstbaubetrieb zu beachten hat, verständlich zusammengefasst. Im Gegensatz zu viele anderen Kulturen sind reine Obstbaubetriebe von der neuen Düngeverordnung weitestgehend ausgenommen. Nur Erdbeeren und Tafeltrauben wird die neue Düngeverordnung relevant.
Weiteres ist dem Infoblatt zu entnehmen
Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung finden Sie auf der Internetseite der LfL Bayern.
Allgemeine Informationen zur Düngeverordnung
Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten und speziellen Fragen an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.