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Artenreiche Ansaaten in der freien Landschaft
Spagat zwischen Naturschutzanforderungen, Saatgutrecht und der Landschaftsbaupraxis
Martin Degenbeck
Es ist unbestritten, dass artenreiche Ansaaten aus faunistischer Sicht außerordentlich wertvoll sind. Die Nachfrage wird somit auch im Landschaftsbau immer größer. Allerdings sind zum einen saatgutrechtliche Bestimmungen zu beachten, zum anderen soll mit Ansaaten in der freien Landschaft natürlich keine Florenverfälschung bewirkt werden. Um auch naturschutzfachlich anspruchsvolle Ansaaten z. B. im Straßenbegleitgrün in größerem Umfang als bislang umsetzen zu können, sind praxistaugliche, einfach handhabbare Lösungen notwendig. Es bietet sich an, nach Schweizer Vorbild regionale Grundmischungen zu produzieren, die je nach Verwendungsort und -zweck mit lokalen Besonderheiten oder vor Ort gewonnenem Saatgut heikler regionaler Arten angereichert werden.
Die LWG hat sich in den letzten Jahren bei insgesamt vier Forschungsvorhaben mit artenreichen, wildtierfreundlichen Ansaaten auf (stillgelegten) Ackerflächen beschäftigt, davon sind drei mittlerweile abgeschlossen. Im Wesentlichen ging es darum, Mischungen aus Wild- und Kulturpflanzen für verschiedene Anwendungszwecke zu entwickeln und im Laufe der Jahre zu optimieren. Diese Arbeiten sind bundesweit und darüber hinaus auf großes Interesse gestoßen. Die wichtigste Mischung "Lebensraum 1", die Wildtieren ganzjährig Nahrung und Deckung bietet und somit bei Jägern besonders beliebt ist, wurde allein 2005 auf ca. 1500 ha angesät. Dass nicht nur das jagdbare Wild von diesen Ansaaten profitiert, sondern auch Vögel, Schmetterlinge, Laufkäfer usw., haben wissenschaftliche Begleituntersuchungen im Auftrag der LWG gezeigt.
In artenreichen Ansaaten steckt also ein großes Potential, einerseits für den Naturschutz, andererseits für die gesamte Bevölkerung durch die Attraktivität der Bestände mit der damit verbundenen Verschönerung der Landschaft und nicht zuletzt ein großes Marktpotential für kompetente Saatgutproduzenten. Es gilt dabei, unterschiedliche gesetzliche Vorgaben des Naturschutzes und des Saatguthandels sowie Praxisanforderungen des Landschaftsbaus unter einen Hut zu bringen, somit einen tragfähigen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessensgruppen zu finden.
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Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Martin Degenbeck, Abt. Landespflege, Tel.: 0931/9801-407, Fax: 0931/9801-400
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