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Zusammenarbeit von Landschaftsarchitekten und GaLaBau-Unternehmern
Veitshöchheimer Arbeitskreis Betriebswirtschaft im GaLaBau
Hans Beischl und Nikolau Kendzia
Landschaftsarchitekten und Garten- und Landschaftsbauer setzten sich am Runden Tisch zusammen. Ziel der abendlichen Veranstaltung im Sebastian-Englerth-Saal der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim war das vertragsrechtliche Dreiecksverhältnis von Bauherr / Landschaftsarchitekt und ausführender GaLaBau-Firma. Der Dialog ist wichtig, um Verständnis für die Situation der „anderen Seite“ entwickeln zu können; darüber waren sich die Teilnehmer einig. Das angespannte Verhältnis auf vielen Baustellen des Landschaftsbaus entspringt aus dem Anspruch des „wirtschaftlichen Bauens unter höchstem Kostendruck“. Die Schönheit des gärtnerischen Werkes steht nicht mehr im Vordergrund. Es zählt im Regelfall nur, dass „keine Mängel existieren und dass das oft ohnehin schmale Budget nicht überschritten wird“.
Für den Landschaftsarchitekten ist der Verwaltungsaufwand angefangen von der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis zur Abrechnung und Zahlung in den letzten Jahren enorm gestiegen (trotz oder gerade wegen der EDV!?). Es geht darum, die entstehenden Kosten beim Bauherren wiederholt zu rechtfertigen und durchzusetzen, selbst wenn die Ansprüche des Landschaftsbauers berechtigt sind. Aus Sicht der Landschaftsarchitekten ist ein „gepflegter Kontakt“ zur ausführenden Firma entscheidend. Die Planer sind der Überzeugung, dass mit dem zunehmenden Trend zum „Claimmanagement“ das bisherige Motto des „Leben und Leben lassens“ erheblich gestört wird. Die öffentliche Auftragsvergabe durch Bauämter anonymisiert den Planer. Nachfragen sind kaum mehr möglich. Trotz detaillierter Beschreibungen des Materials in Leistungspositionen – „gleichwertig“ geht nicht mehr - kann die GaLaBau-Firma schwer nachvollziehen, welches Produkt sich der Architekt konkret bei seiner Planung vorgestellt hat. Andererseits muss der Planer viel mehr Zeit aufwenden, um die angebotenen Materialien auf ihre Zulässigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Beiden Seiten wäre mit der Nennung eines bestehenden Liefernachweises und dem bewährten Zusatz „oder gleichwertig“ geholfen. Dies sei zwar noch gängige Praxis, aber rechtlich nicht einwandfrei, da produktneutral ausgeschrieben werden muss. Bearbeitungsaufwand und ökonomisches Wissen sind mehr denn je gefordert, wenn der GaLaBau den entgangenen Gewinn und Gemeinkostenanteil bei Mengenunterschreitungen einfordert. Auf beiden Seiten herrscht hier noch viel Unsicherheit.
Ein weiteres spannungsgeladenes Themenfeld sind Verzögerungen am Bau durch unvollendete Vorgewerke. Hierbei entsteht ein Termindruck, den der Landschaftsarchitekt vom Bauherren an den GaLaBau weitergeben muss, ohne dass selbstverständlich zusätzliche Kosten entstehen dürfen. Die Fertigstellungspflege wird oft aus taktischen Gründen zu billig angeboten und dann schlecht ausgeführt. Die Landschaftsarchitekten beklagen auch die zum Teil sehr schlechte Qualität der Pflanzen. Steht der Fertigstellungstermin fest, wird oft ein Auge zugedrückt. Am Ende kann dann weder der Architekt noch der Landschaftsbau mit seinem Werk werben. Insgesamt hat aus Sicht der Landschaftsarchitekten die Professionalität im GaLaBau zugenommen. Wesentlich entspannter verläuft die Vergabe und der Bauablauf auf dem Privatkundensektor. Befreit vom Großteil der Bürokratie des öffentlichen Vergabewesens kann sich eine ausgesuchte Zusammenarbeit von Bauherr, Architekt und GaLaBau entfalten. Abschließend konstatierten alle die feste Absicht, dass man im Dreiecksverhältnis: Auftraggeber – Landschaftsarchitekt – Auftragnehmer an einem Strang ziehen müsse. Denn „Grün hat Zukunft und die Zukunft ist Grün“.
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Hans Beischl, Abt. Landespflege, Tel.: 0931/9801-416, Fax: 0931/9801-400
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