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AGB im GaLaBau: Vertragsrechtliche Praxistipps für den Privatgartensektor

Martin Degenbeck

Ein gutes Verhältnis zum Kunden hat oberste Priorität; die Aushändigung des Entwurfes zum Abschluss ist sicher ein gutes Marketing-Instrument.

Die Aufträge im GaLaBau werden immer kleiner und der Privatgartensektor immer bedeutsamer, was Anpassungen der bisher üblichen vertragsrechtlichen Vorgehensweise notwendig macht. Aus­gehend von der Darstellung der wesentlichen Unterschiede zwischen BGB und VOB beschreibt Martin Degenbeck im folgenden Artikel einige wichtige Vertragsklauseln in den AGB des Landschaftsgärtners und gibt Hinweise zu den Besonderen Vertragsbedingungen.

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Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Martin Degenbeck, Abt. Landespflege, Tel.: 0931/9801-407, Fax: 0931/9801-400