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Abgabe für den Deutschen Weinfonds
Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe.
Beschreibung
Abgabepflichtig sind die selbstbewirtschaftenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Weinbergsflächen, sofern diese jeweils mehr als 5 Ar (=500 qm) umfassen.
Die Abgabe beträgt 0,67 € je Ar der in der Weinbaukartei ausgewiesenen Rebfläche eines Betriebes zum 31.12. des Vorjahres.
Da die Abgabe auf Grundlage der Angaben zur Weinbaukartei erhoben wird, kommt der rechtzeitigen und vollständigen Meldung von Änderungen der Bewirtschaftung zum 31.05. eines Jahres (vgl. Weinbau - Meldungen) besondere Bedeutung zu. Deshalb gilt:
Wer am 31.12. eines Jahres als Bewirtschafter in die Weinbaukartei eingetragen ist, ist damit auch Abgabepflichtiger im Folgejahr (mit der zum 31.12. eingetragenen Rebfläche)!
Die Abgabe ist auch für solche Flächen zu bezahlen, die nur vorübergehend nicht bestockt sind und alsbald wieder im Rahmen des 8-jährigen Wiederbepflanzungsrechts im selben Umfang auf der gerodeten Fläche wiederbestockt werden dürfen, ebenso für noch nicht im Ertrag befindliche Rebflächen. Denn diese Flächen sollen auf Dauer weiterhin weinbaulich genutzt werden.
Mit der Abgabe werden Maßnahmen der Absatzförderung für den Wein aus Deutschland, insbesondere die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschungstätigkeiten und die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung hieran gefördert.
Dazu werden die Einnahmen aus der Abgabe an den Deutschen Weinfonds in Mainz weitergeleitet.
Voraussetzungen
Nutzungsberechtigung von Weinbergsflächen, sofern diese jeweils mehr als 5 Ar (= 500 qm) umfassen.
Fristen
Die Einträge in der Weinbaukartei am 31.12. eines Jahres zählen für die Abgabepflicht des Folgejahres.
Rechtsgrundlagen
§§ 43 und 44 Weingesetz (WeinG); § 29 der Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV); § 28 Grundsteuergesetz (GrStG)
Formulare und Merkblätter (öffnet eigenes Browserfenster)
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Merkblatt Pflichtabgabe - Wie, Was?
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Merkblatt Förderung - Grundlagen, Bestimmungen
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Formular für Antrag auf Zuwendung für gruppenbezogene und regionale Maßnahmen
Stand
Januar 2010
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG
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