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Premiumlinie "Selection"
Überwachung des Anbaus und der Ausbaurichtlinien einschließlich der sensorischen Prüfung von Qualitätsweinen mit der Zusatzbezeichnung "Selection".
Beschreibung
Bei Weinerzeugnissen, welche die Zusatzbezeichnung "Selection" tragen, sind folgende gesetzliche Vorgaben festgelegt:
Die Angabe einer Einzellage ist obligatorisch (also Anteil mindestens 85 %). Das Ausweichen auf Großlagen oder Gemeinden ist nicht möglich. Folgende Sorten sind zugelassen: Silvaner, Riesling, Rieslaner, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Spätburgunder.
Es darf nur eine Rebsorte angegeben werden (Sortenanteil damit mindestens 85 %). Der Verschnittanteil von bis zu 15 % darf nur aus Rebsorten bestehen, für die die Bezeichnung „Selection“ verwendet werden darf. Die Süßreserve kann aus anderen Rebsorten hergestellt werden. Die Jahrgangsangabe ist verpflichtend vorgeschrieben. Das Mindestmostgewicht ist 90 ° Oechsle für das bestimmte Anbaugebiet Franken und den Bereich Bayerischer Bodensee (12,2 vol. % natürlicher Mindestalkoholgehalt). Die für Qualitätswein zugelassene Anreicherung (maximal um 28 g/l) ist möglich. Die zur Herstellung verwendeten Trauben dürfen nur von Rebflächen stammen, deren Ertrag höchstens 60 hl je Hektar an Wein betragen hat. Herstellung nur aus handgelesenen Weintrauben. Geschmacksangaben sind nicht erlaubt. Es ist eine gesonderte, sensorische Prüfung vorgeschrieben
Voraussetzungen
Die Anmeldung und Kennzeichnung der für die Erzeugung von Selections-Weinen vorgesehenen Parzellen muss bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bis zum 1. Mai des Erntejahres erfolgen.
Fristen
Im Rahmen der Amtlichen Qualitätsweinprüfung erfolgt eine gesonderte Prüfung, die nicht vor dem 1. Mai des auf das Erntejahr folgenden Jahres erfolgen darf. Geprüft wird u.a., ob der Wein die typischen sensorischen Merkmale aufweist. Qualitätswein mit der Bezeichnung Selection darf nicht vor dem 1. September des auf das Erntejahr der verwendeten Trauben folgenden Jahres abgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Flächenmeldung mit formlosem Antrag; Sinnenprüfung mit Antragsformular und amtlichem Analysenbefund.
Kosten
Sind mit der pauschalen Prüfgebühr von 15,- € zuzüglich 3,- € je angefangene 1000 l abgegolten.
Rechtsgrundlagen
§ 24 der Weinverordnung
Formulare und Merkblätter (öffnet eigenes Browserfenster)
Meldung von Selectionsflächen
Stand
Januar 2010
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG
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