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Rebpflanzgutanerkennung
Bearbeiten von Anträgen auf Anerkennung von Rebpflanzgut
Beschreibung
Rebpflanzgut darf nur als anerkanntes Vermehrungsgut und mit dem nach der Pflanzenbeschauverordnung gefordeten Pflanzenpass in den Verkehr gebracht werden.
Der Vermehrer von Edelreisern oder Pfropfreben beantragt für sein Vermehrungsgut die Anerkennung. Die Anerkennungsstelle überprüft die Angaben auf Plausibilität. Sie kontrolliert während der Vegetationszeit die Sortenreinheit, die Sortentypizität und den Gesundheitszustand der Mutterrebenbestände, die der Gewinnung von Edelreisern dienen, und die Rebschulflächen, auf denen die Pfropfreben kultiviert werden. Des weiteren überprüft die Anerkennungsstelle vor dem Inverkehrbringen der Edelreiser oder Pfropfreben die Menge und Beschaffenheit der sortierten und gebündelten Ware.
Voraussetzungen
Der Vermehrer von Rebpflanzgut muss bei der jeweilig zuständigen Behörde ( = Anerkennungsstelle ) registriert sein. Dies ist die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
Fristen
bis 15.06.: Anträge auf Anerkennung von Mutterrebenbeständen und Anerkennung von einjährigen Pfropfreben
bis 01.07.: Anträge auf Anerkennung von Topfreben
Erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim.
Kosten
Kostensatz 0,70 € je angefangenes Ar des zur Anerkennung von Reben angemeldeten Mutterrebenbestandes. Kostensatz 3,50 € je angefangene 1.000 Stück der in Rebschulen besichtigten Reben.
Rechtsgrundlagen
- Saatgutverkehrsgesetz in Verbindung mit der Rebpflanzgutverordnung - Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der Pflanzenbeschauverordnung
Mutterrebenheft
- Mutterrebenbestände 2011 in Bayern
Stand
Oktober 2011
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG
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