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Rebpflanzgutanerkennung

Bearbeiten von Anträgen auf Anerkennung von Rebpflanzgut

Beschreibung

Rebpflanzgut darf nur als anerkanntes Vermehrungsgut und mit dem nach der Pflanzenbeschauverordnung gefordeten Pflanzenpass in den Verkehr gebracht werden.

Der Vermehrer von Edelreisern oder Pfropfreben beantragt für sein Vermehrungsgut die Anerkennung. Die Anerkennungsstelle überprüft die Angaben auf Plausibilität. Sie kontrolliert während der Vegetationszeit die Sortenreinheit, die Sortentypizität und den Gesundheitszustand der Mutterrebenbestände, die der Gewinnung von Edelreisern dienen, und die Rebschulflächen, auf denen die Pfropfreben kultiviert werden. Des weiteren überprüft die Anerkennungsstelle vor dem Inverkehrbringen der Edelreiser oder Pfropfreben die Menge und Beschaffenheit der sortierten und gebündelten Ware.

Voraussetzungen

Der Vermehrer von Rebpflanzgut muss bei der jeweilig zuständigen Behörde ( = Anerkennungsstelle ) registriert sein. Dies ist die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Fristen

bis 15.06.: Anträge auf Anerkennung von Mutterrebenbeständen und Anerkennung von einjährigen Pfropfreben

bis 01.07.: Anträge auf Anerkennung von Topfreben

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim.

Kosten

Kostensatz 0,70 € je angefangenes Ar des zur Anerkennung von Reben angemeldeten Mutterrebenbestandes.
Kostensatz 3,50 € je angefangene 1.000 Stück der in Rebschulen besichtigten Reben.

Rechtsgrundlagen

- Saatgutverkehrsgesetz in Verbindung mit der Rebpflanzgutverordnung
- Pflanzenschutzgesetz in Verbindung mit der Pflanzenbeschauverordnung

Mutterrebenheft  PDF-Dokument - Mutterrebenbestände 2011 in Bayern

Stand

Oktober 2011



Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG