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Rebsortenklassifizierung
Für jede Verwaltungseinheit in der Europäischen Union, in der Weinbau betrieben wird, ist eine Rebsortenklassifizierung vorzunehmen. Nur die in dieser Liste enthaltenen Rebsorten dürfen zur Weinerzeugung angebaut werden.
Beschreibung
In Bayern erfolgt die Klassifizierung einheitlich für alle Anbaugebiete. Grundsätzlich gelten für Bayern alle in der jeweils gültigen Liste zum Sortenregister des Bundessortenamtes genannten Rebsorten als klassifiziert. Für Rebsorten, die noch nicht in der Bundessortenliste eingetragen sind, kann die Klassifizierung zur Herstellung von Qualitätswein für Bayern gesondert beantragt werden. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme vom Fränkischen Weinbauverband ein. Wird die Klassifizierung befürwortet, so wird diese Entscheidung zum weiteren gesetzlichen Vollzug dem Ministerium vorgelegt. Derzeit sind für die bayerischen Weinanbaugebiete 102 Sorten klassifiziert.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss durch Vorlage mehrjähriger Versuchsergebnisse nachweisen, dass die Rebsorte für den Anbau in Bayern geeignet ist.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
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BayWeinRAV (Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften)
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Verordnung ( EG ) Nr. 1234/2007 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein
Formulare und Merkblätter (öffnet eigenes Browserfenster)
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Klassifizierte Rebsorten in Bayern
Stand
Dezember 2010
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG
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