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Rebsortenklassifizierung

Für jede Verwaltungseinheit in der Europäischen Union, in der Weinbau betrieben wird, ist eine Rebsortenklassifizierung vorzunehmen. Nur die in dieser Liste enthaltenen Rebsorten dürfen zur Weinerzeugung angebaut werden.

Beschreibung

In Bayern erfolgt die Klassifizierung einheitlich für alle Anbaugebiete. Grundsätzlich gelten für Bayern alle in der jeweils gültigen Liste zum Sortenregister des Bundessortenamtes genannten Rebsorten als klassifiziert. Für Rebsorten, die noch nicht in der Bundessortenliste eingetragen sind, kann die Klassifizierung zur Herstellung von Qualitätswein für Bayern gesondert beantragt werden. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme vom Fränkischen Weinbauverband ein. Wird die Klassifizierung befürwortet, so wird diese Entscheidung zum weiteren gesetzlichen Vollzug dem Ministerium vorgelegt. Derzeit sind für die bayerischen Weinanbaugebiete 102 Sorten klassifiziert.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss durch Vorlage mehrjähriger Versuchsergebnisse nachweisen,
dass die Rebsorte für den Anbau in Bayern geeignet ist.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

  • BayWeinRAV (Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften)
  • Verordnung ( EG ) Nr. 1234/2007 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein

Formulare und Merkblätter (öffnet eigenes Browserfenster)

  • Klassifizierte Rebsorten in Bayern

Stand

Dezember 2010



Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG