Inhalt:
zurück zum Seitenanfang|
Anbaueignungsprüfung
Für Bayern nicht klassifizierte Rebsorten können auf Antrag im Rahmen eines Anbaueignungsversuches angebaut werden.
Beschreibung
Ertragsrebsorten, die nicht in der Liste des Bundessortenamtes eingetragen und nicht für die Herstellung von Wein für Bayern klassifziert sind, dürfen nur im Rahmen eines Anbaueignungsversuches angepflanzt werden. Nach der verwaltungsmäßigen Kontrolle des Antrages und Überprüfen des Grundstückes vor Ort auf Erfüllung der Lageansprüche für die beantragte Sorte wird der Versuch mit bestimmten Auflagen genehmigt.
Durch den Versuchsanbau soll die Eignung der Rebsorte für ein Anbaugebiet und für verschiedene Standorte getestet werden.
Der Antragsteller muss jährlich für die Dauer des Versuches die Ernteergebnisse melden. Diese werden mit einem Zeugnis durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bestätigt. Das Zeugnis ermöglicht dem Winzer, den Versuchswein zur Qualitätsweinprüfung anzustellen und als Qualitätswein zu vermarkten.
Voraussetzungen
Das Grundstück muss im Rebflächenverzeichnis enthalten sein. Die Stockzahlen der Versuchs- und Vergleichssorte müssen so bemessen sein, dass jeweils mindestens 300 l Wein erzeugt werden können.
Fristen
Der Antrag muss vor der Pflanzung der Reben genehmigt sein.
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular erhältlich bei: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim oder unter Formulare und Merkblätter (siehe unten).
Kosten
Bescheid: Grundgebühr: 28,- € plus 2,80 € je Ar Versuchsfläche Zeugnisgebühren: 15,00 € bis 1000 l Wein 22,50 € von 1001 l bis 2000 l Wein 30,00 € über 2000 l Wein
Rechtsgrundlagen
-
Saatgutverkehrsgesetz
-
Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV) vom 31. August 1995 in der jeweils geltenden Fassung
Formulare und Merkblätter (öffnet eigenes Browserfenster)
-
Antrag auf Genehmigung eines Anbaueignungsversuches
-
Klassifizierte Rebsorten in Bayern
Stand
Januar 2010
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Sachgebiet Weinrecht, Rechtsangelegenheiten der LWG
|