Rebschutz
Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht

Aufzeichnungen zum Rebenwachstum (Phänologie), über Bestandskontrollen und -beobachtungen sowie von Spritzterminen, Aufwandmengen und Art der eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind schon seit einiger Zeit Teil der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Sie dienen der eigenen Kontrolle und der ordnungsgemäßen Betriebsführung und helfen letztlich, einen Erfahrungsschatz aufzubauen.

Im Pflanzenschutzgesetzes ist die Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen für alle Betriebe, unabhängig von der Größe, verbindlich vorgeschrieben. Die Dokumentation muss schriftlich oder elektronisch drei volle Kalenderjahre aufbewahrt werden. Auf dieser Internetseite unten bzw. auf der Internetseite des Weinbaurings Franken e.V. finden Sie Formblätter, die eine rechtlich einwandfreie Dokumentation nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes ermöglichen.

Folgende Informationen müssen aufgezeichnet werden:

  • Wo? - behandelte Fläche
  • Wann? - Datum der Anwendung
  • Was? - behandelte Kultur
  • Womit? - eingesetztes Pflanzenschutzmittel
  • Wie viel? - Aufwandmenge
  • Wer? - Wer hat den Pflanzenschutz durchgeführt?