EU-Verpackungsverordnung
Neuregelung PPWR – Was steckt dahinter?

Geschekkarton und Bocksbeutel

Die neue EU- Verpackungsverordnung ist in Kraft und betrifft auch den Weinbau. Die EU-weiten Vorgaben durch die PPWR umfassen neben der Reduzierung von Verpackungen, die Recyclingfähigkeit sowie den Einsatz von Recyklaten; hinzu kommen Dokumentation, Kennzeichnungspflicht und Konformitätsnachweise.

Was nun zu tun ist:

  1. Daten erfassen und Informationen einholen zu Glasflaschen, Verschlüssen, Kapseln, Etiketten, Kartonagen und Transportverpackungen
  2. Etiketten und e-Label anpassen, d.h. vollständige postalische Adresse angeben
  3. EU-Konformitätserklärung erstellen
  4. Für den EU-Binnenmarkt im nationalen Herstellerregister des Ziellandes registrieren
Weitergehende Informationen sowie Muster für die technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung finden Sie auf der Seite der Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH

Neue Verpackungsregel: Was steckt hinter PPWR Externer Link