EU-Verpackungsverordnung
Neuregelung PPWR – Was steckt dahinter?

Die neue EU- Verpackungsverordnung ist in Kraft und betrifft auch den Weinbau. Die EU-weiten Vorgaben durch die PPWR umfassen neben der Reduzierung von Verpackungen, die Recyclingfähigkeit sowie den Einsatz von Recyklaten; hinzu kommen Dokumentation, Kennzeichnungspflicht und Konformitätsnachweise.
Was nun zu tun ist:
- Daten erfassen und Informationen einholen zu Glasflaschen, Verschlüssen, Kapseln, Etiketten, Kartonagen und Transportverpackungen
- Etiketten und e-Label anpassen, d.h. vollständige postalische Adresse angeben
- EU-Konformitätserklärung erstellen
- Für den EU-Binnenmarkt im nationalen Herstellerregister des Ziellandes registrieren
Weitergehende Informationen sowie Muster für die technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung finden Sie auf der Seite der Gebietsweinwerbung Frankenwein-Frankenland GmbH

