EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825: Werbung mit Umweltthemen

Eine lila Leguminose im Vordergrund, dahinter roter Klee und Blick die Rebgasse hinauf

Die am 27. September 2026 in Kraft tretende Richtlinie betrifft vor allem Werbung und B2C-Kommunikation, wie Etiketten, die Website, den Onlineshop oder die Social Media-Kanäle, aber auch Broschüren, Faltblätter oder Anzeigen. Umweltaussagen müssen belegt, transparent und nachvollziehbar sein.

Die folgenden Darstellungen entsprechen keiner rechtlichen Beratung und dienen ausschließlich der Sensibilisierung für dieses Thema.
Die EmpCo-EU-Richtlinie 2024/825 dient dem Schutz der Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Pauschale Aussagen wie “Unser Wein ist umweltfreundlich“ sind nicht zulässig. Nutzen Sie stattdessen die Chance, die Nachhaltigkeit in Ihrem Betrieb durch konkrete, belegbare Erläuterungen transparent zu machen. Sogenannte Umweltclaims sind ohne klare Definition, Bezugsgröße und Nachweis nicht mit der EmpCo-Richtlinie konform. Angaben wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „grün“ und „CO2-neutral“ dürfen nicht mehr ohne Hintergrundinformation verwendet werden.

Wenn Sie derartige Formulierungen verwenden, benötigen Sie auch die entsprechenden Nachweise:

Anbau und Biodiversität

  • „Wir bewirtschaften [X] Hektar unseres Weingutes ohne Herbizide“ statt „Wir arbeiten ohne Herbizide“ oder „Unser Weingut ist herbizidfrei.“– Nachweis muss vorliegen
  • „Auf [X] Hektar fördern wir die biologische Vielfalt durch Begrünungen, Blühflächen und Hecken.“ – das kann man sich vor Ort anschauen
  • „Unsere PIWI-Rebsorten sind weniger anfällig für bestimmte Krankheiten, dadurch können wir den Einsatz von Pflanzenschutzmaßnahmen auf diesen Flächen reduzieren.“ – das ist anerkannt

Ressourcen

  • „Im Jahr [2025] stammten [X] Prozent des im Weingut eingesetzten Stroms aus erneuerbaren Quellen.“
  • „Unsere Photovoltaikanlage erzeugte im Jahr [2025] [X] kWh Strom, davon nutzten wir [Y] kWh im Weingut.“
  • Wir haben unseren Stromverbrauch im Keller von [X] kWh im Jahr [2024] auf [Y] kWh im Jahr [2025] gesenkt.“
  • Unser Wasserverbrauch für die Weinbereitung betrug im Jahr [2025] [X] Liter pro Liter Wein.“

Verpackung und Versand - beachten Sie dazu die PPWR-Vorgaben

  • „Unsere neue 0,75-l-Flaschen wiegt X [Gramm] und damit [Y] Gramm weniger als das bisher verwendete Flaschenmodell.“
  • „Die 1-l-Flasche besteht zu [X] Prozent aus Recyclingglas.“
  • „Das Etikett besteht aus [konkretes Material] und der Materialnachweis ist unter [Webadresse/QR-Code] abrufbar.“
  • „Im Kalenderjahr [2026] haben wir [X] Prozent unserer Direktbestellungen in Versandkartons versendet, die für mehrere Umläufe ausgelegt und in unser Rücknahme- und Wiederverwendungssystem eingebunden sind.“

Zertifizierung und externe Kontrolle

  • „Unser Betrieb ist nach dem EU-Recht für ökologische Produktion zertifiziert. Die zuständige Kontrollstelle und der Kontrollstellencode sind auf dem Etikett angegeben.“
  • „Unser Weingut ist nach dem FAIR`N GREEN-System zertifiziert und wird unabhängig kontrolliert.“

Ein belastbarer Umweltclaim sollte immer fünf Fragen beantworten:

  • Was genau wird verbessert?
  • Worauf bezieht sich die Aussage – Wein, Flasche, Rebfläche, Betrieb?
  • Für welchen Zeitraum gilt die Aussage?
  • Welche Zahl, Zertifizierung oder Dokumentation belegt die Aussage?
  • Ist die Erläuterung deutlich erkennbar?

Das heißt: konkrete, nachprüfbare Aussagen statt pauschaler Nachhaltigkeitsversprechen.
Ab dem 27. September 2026 müssen alle, auch bereits hergestellte Werbemittel den Anforderungen entsprechen.