Antragsende 04.10.2026
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)

Die Bayerische Staatsregierung teilt mit, dass ab sofort Anträge zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gestellt werden können.

Antragsendtermin ist der 04. Oktober 2026.

Der Antragsteller hat die Möglichkeit einen Antrag für den Durchführungszeitraum bis 31. Mai 2027 zu stellen, was bedeutet:

  • es kann bis 04. Oktober 2026 ein Antrag für das Zahlungsjahr 2027 eingereicht werden, für die bewilligten und durchgeführten Maßnahmen ist die Fertigstellung bis 31. Mai 2027 zu melden
  • Bitte beantragen Sie nur Maßnahmen, die bis zum 31. Mai 2027 abgeschlossen werden können. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich!

Informationen zum Antragsverfahren:

Es können wieder verschiedene Maßnahmen beantragt werden:

  • Umstrukturierung der Zeilenbreite
  • Sortenumstellung (PIWI/nicht PIWI)
  • Installation von Tropfbewässerungsanlagen
  • Querterrassierung von Steillagen

Geplante Flächenzugänge nach der Ernte 2026 müssen bis 04. Oktober 2026 bereits mit beantragt werden. Eine schriftliche Nutzungsberechtigung vom Eigentümer muss vor Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bei der LWG vorgelegt werden.

Für alle Vorhaben müssen die beantragten Flächen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestockt sein, dies gilt auch für die Maßnahme Tropfbewässerung!
Alle Rebstöcke müssen unbedingt stehen bleiben!