Pressemitteilung - 19. Mai 2025
Additives Intercropping: Internationaler Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai

Der 22. Mai ist der Internationale Tag der biologischen Vielfalt. An diesem Tag wird jedes Jahr darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, die biologische Vielfalt auf unserem Planeten zu erhalten und zu schützen. Auch in der Landwirtschaft gibt es verschiedene Ansätze, um die Biodiversität zu fördern. Eine Möglichkeit stellt das Konzept des „additiven Intercropping“ dar, welches in verschiedenen Versuchen des Kompetenzzentrums Ökogartenbau an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) untersucht wird.

Additives Intercropping
Beim additiven Intercropping werden zusätzlich zu den Hauptnutzpflanzen gezielt blühende Pflanzen angebaut, um Nützlinge in den Bestand zu locken und deren Effekte auf Schädlinge zu nutzen. Die sogenannten Blüharten werden als einzelne Solitärpflanzen oder in Form von Blühinseln in den Kulturpflanzenbestand integriert. Diese zusätzlichen Pflanzen dienen als Lockpflanzen und bieten Nahrung und Lebensraum für nützliche Insekten wie Bestäuber oder Raubinsekten.

Mehr Biodiversität – weniger Pflanzenschutz
Nicht nur im ökologischen Gartenbau spielen Biodiversität und die Förderung einheimischer Nutzinsekten eine zentrale Rolle im Pflanzenschutzkonzept. Durch die Intercropping-Pflanzen wird eine grüne Brücke gebildet, die vor allem kleineren und weniger mobilen Arten ein Habitat bietet und sie somit gezielt in den Bestand lockt. Wichtige Nützlinge wie Marienkäfer, Schlupfwespen oder Käferarten finden so einen Lebensraum und können zur Schädlingsreduktion beitragen. Durch diese Methode könnten Pflanzenschutzmaßnahmen reduziert werden, da eine natürliche und nachhaltige Schädlingsbekämpfung gefördert wird. Zusätzlich wird die heimische Biodiversität gefördert und die Vielfalt in der Landschaft erhöht.

Anforderungsprofil der Intercropping-Pflanzen
Die Auswahl der geeigneten Intercropping-Pflanzen erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Diese sollten möglichst unattraktiv für Problemschädlinge wirken. Die Kulturpflanze darf durch die Auswahl keinen Nachteil haben. Somit muss die Solitärpflanze die Anbautechnik in Bewässerung, Düngung und Platzbedarf der Kulturpflanze „akzeptieren“. Unkräuter sind auf der Kulturfläche unerwünscht, weshalb die Blüharten keine schwer bekämpfbaren Samen in die Fläche einbringen dürfen. Zusätzlich sollten sie ohne großen Aufwand in die Kulturfläche integriert werden können. Wünschenswert wäre, wenn sie bei der Pflanzung mit über die Pflanzmaschine eingesetzt werden können. Geprüft werden kann außerdem eine Direktsaat nach der Pflanzung der Hauptkultur als Horst in größeren Abständen. Auch im Hausgarten können heimische Insekten und wichtige Nützlinge durch zusätzliche Blühpflanzen gefördert werden.

Welche Arten sind geeignet?
Neben den Anforderungen seitens des Betriebs sind die Attraktivitäten für Nützlinge entscheidend. Hier zeigt sich die hohe Komplexität dieses Verfahrens. Blühpflanze und Nützling müssen bestenfalls auf lange Sicht zusammenfinden, weshalb die Eigenschaften hinsichtlich Blütenmorphologie und die Produktion von Pollen und Nektar eine zentrale Rolle spielen. Nicht jede Pflanze bietet eine Nahrungsquelle für jedes Insekt. Viele Insekten sind spezialisiert. Geeignete Blüharten für verschiedene Nutzinsekten sind z.B. Kornblume, Ringelblume oder Steinkraut.

Blühende Pflanzen und Kohl auf einer Fläche der LWG in Bamberg

Lina Schardey
© LWG Veitshöchheim

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