Stellenausschreibung vom 11.06.2025 - Kennziffer 0302/A-2025-09
Aushilfskraft (m/w/d) für den Bereich Honiganalytik
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Für den Zeitraum Anfang August bis Mitte Oktober suchen wir für unser Fachzentrum Analytik am Standort Veitshöchheim eine Aushilfskraft (m/w/d) für den Bereich Honiganalytik.
Für den Zeitraum Anfang August bis Mitte Oktober suchen wir für unser Fachzentrum Analytik am Standort Veitshöchheim eine Aushilfskraft (m/w/d) für den Bereich Honiganalytik.
Ihre Aufgaben
- Sie unterstützen uns bei der Probenregistrierung am PC, Probenvorbereitung für die Analyse sowie Archivierungs- und Labortätigkeiten.
Ihr Profil
- Im Idealfall haben Sie Erfahrungen in der Laborarbeit oder Interesse an Labortätigkeiten. Vor allem Zuverlässigkeit, eine gute Konzentrationsfähigkeit sowie eine selbständige, eigenverantwortliche und präzise Arbeitsweise sind erwünscht.
Unser Angebot
- Die Einstellung erfolgt auf „kurzfristiger Basis“ (sog. 70-Tage-Basis) bei flexiblen Arbeitszeiten (auf Abruf nach Vereinbarung). Individuelle Bedürfnisse bei der zeitlichen Einteilung können nach Absprache berücksichtigt werden. Begrüßt wird deshalb besonders die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Hausfrauen/-männern, Selbständigen sowie Rentnerinnen und Rentnern. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Die Eingruppierung erfolgt nach der Lohntabelle für Aushilfskräfte der LWG.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 05.07.2025 unter Angabe der Kennziffer 0302/A-2025-09 an:
Kathrin Knoke (0931/9801-3769)
E-Mail: kathrin.knoke@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.