Stellenausschreibung vom 07.01.2026 - Kennziffer 0302/A-2026-01
Aushilfskraft (m/w/d) für den Gemüsebauversuchsbetrieb in Bamberg
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Wir suchen ab sofort zur Unterstützung unseres Teams im Gemüsebauversuchsbetrieb der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Bamberg eine Aushilfskraft (m/w/d).
Wir suchen ab sofort zur Unterstützung unseres Teams im Gemüsebauversuchsbetrieb der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Bamberg eine Aushilfskraft (m/w/d).
Ihre Aufgaben
- Klassische Hausmeistertätigkeiten, die verschiedene Reparatur-, Wartungs- und Pflegearbeiten an Gebäuden und im Hofbereich umfassen, wie z.B. Tausch defekter Leuchtmittel, monatliches Aufheizen der Warmwasserboiler, Spülung der Augenduschen, Probelauf des Notstromaggregates, Bereitstellung der Mülltonnen zur Abholung, kleinere Malerarbeiten etc.
- Begleitung der Reparaturen und Wartungen von Fremdfirmen.
- Mithilfe bei der Pflege der Grünanlagen.
Ihr Profil
- Idealerweise eine abgeschlossene handwerkliche oder technische Berufsausbildung
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Hohes Maß an Motivation und Leistungsbereitschaft
- Selbständige, gewissenhafte und verlässliche Arbeitsweise
- Flexibilität und Belastbarkeit
- Führerscheinklasse B
Unser Angebot
- Eine für das Jahr 2026 befristete Arbeitsstelle auf geringfügiger Basis.
- Eine Eingruppierung nach der Lohntabelle für Aushilfskräfte der LWG.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 06.02.2026 unter Angabe der Kennziffer 0302/A-2026-01 an:
E-Mail: stefan.banner@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

