Stellenausschreibung vom 16.12.2025 - Kennziffer 0302/2025-33
Gärtnerin bzw. einen Gärtner (m/w/d)
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) ist eine moderne, dienstleistungsorientierte Lehr- und Versuchseinrichtung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und zuständig für angewandte Forschung und Bildung.
Zur Verstärkung unseres Teams im Versuchsbetrieb Bamberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau eine Gärtnerin bzw. einen Gärtner (m/w/d).
Zur Verstärkung unseres Teams im Versuchsbetrieb Bamberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau eine Gärtnerin bzw. einen Gärtner (m/w/d).
Ihre Aufgaben
- Ihre Hauptaufgabe ist die Erledigung aller im Versuchsbetrieb anfallenden gärtnerischen Tätigkeiten im Freiland und im Gewächshaus. Dies beinhaltet Anzucht und Kulturarbeiten in den gemüsebaulichen Exaktversuchen mit Aufbereitung der Gemüse für die Erntebonituren.
- Sie wirken bei der Pflege und Erhaltung der Außenanlagen der LWG mit.
- Nach Einarbeitung übernehmen Sie in regelmäßigem Turnus mit den anderen Kolleginnen und Kollegen den Wochenend- und Alarmdienst.
- Sie unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von dienstlichen Veranstaltungen.
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung im gärtnerischen bzw. land-wirtschaftlichen Bereich. Kenntnisse und Erfahrungen im Gemüsebau sind wünschenswert.
- Neben fundierten Pflanzenkenntnissen bringen Sie technisches Know-how mit und sind im Umgang mit den praxisüblichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten vertraut.
- Ein aktueller Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist notwendig.
- Eine gewissenhafte, selbständige und strukturierte Arbeitsweise zeichnet Sie aus.
- Sie sind körperlich belastbar (Heben und Tragen sowie Arbeit bei Hitze, Nässe, Kälte).
- Sie haben Führerscheine der Klassen B und L und verfügen möglichst über Führerscheine der Klassen BE und T.
Unser Angebot
- Wir bieten eine Beschäftigung in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 85% (entspricht 34,08 Wochenstunden), befristet bis zum 31.12.2030.
- Eine tarifliche Eingruppierung auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und der übertragenen Aufgaben in Entgeltgruppe 5.
- Tarifliche Leistungen wie eine zusätzliche Altersversorgung und Jahressonderzahlungen.
- Eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Aufgabe in kollegialer Arbeitsatmosphäre.
- Ein modern ausgestatteter Arbeitsplatz inmitten attraktiv gestalteter Außenanlagen.
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle.
- Moderne Mobilitätsangebote wie Jobrad-Leasing, kostenfreie Parkmöglichkeit am Betriebsgelände und Nutzung der E-Ladesäulen.
Fragen zur Arbeitsstelle beantwortet Herr Banner (0931/9801-4306),
Fragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens beantwortet Herr Heller (0931/ 9801-3141).
Fragen zum Stand des Bewerbungsverfahrens beantwortet Herr Heller (0931/ 9801-3141).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 25.01.2026 unter Angabe der Kennziffer 0302/2025-33 an:
Fachzentrum Recht und Service - Personalstelle
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
E-Mail: bewerbung@lwg.bayern.de
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung u. U. dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau verfolgt aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb ausdrücklich auch Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt - auf Antrag - mit Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

