Gesetzliche Saatgutuntersuchung in Bayern
Ablauf der Saatgutuntersuchung

Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug der gesetzlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen und die Voraussetzungen für die Anerkennung von Saatgut. Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) bezieht sich auf verschiedenste Pflanzenarten, welche in unserem Saatgutlabor entsprechende Untersuchungen durchlaufen.

Das Saatgutlabor der LWG Veitshöchheim stellt sich vor

Methoden der Keimfähigkeitsbestimmung (mit Faltenfilter, Quarzsand, Kalttest in Erde) bei verschiedenen Fruchtarten
Wir arbeiten zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft Freising-Weihenstephan (LfL). Dort sitzt die Anerkennungsstelle für das Land Bayern. Sie erhält von unserem Labor die Untersuchungsergebnisse der Saatgutpartien und stellt den Anerkennungsbefund aus. Erst damit darf das Saatgut in den Handel. Die Untersuchung dient u.a zur Feststellung des Vorhandenseins schädlicher oder unerwünschter Samen, die sich schwer bekämpfen oder bei der Saatgutaufbereitung nur schwer herausreinigen lassen.

Wir untersuchen Saatgut im Rahmen der Saatgutanerkennung und der Saatgutverkehrskontrolle. Dabei wenden wir die strengen Regeln der International Seed Testing Association (ISTA) an. Das Saatgut stammt von Getreide, Mais, Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, Gräsern, sonstigen Futterpflanzen und Gemüse.

Aus Unterfranken stammt der Großteil der Saatgutproben, die bei uns untersucht werden. Die Saatgutvermehrung ist hier wegen des günstigen Klimas traditionell ein sehr wichtiger landwirtschaftlicher Produktionszweig.

Verbraucherschutz im eigentlichen Sinn

Grundlage: Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)

§ 3 Inverkehrbringen von Saatgut

Saatgut darf zu gewerblichen Zwecken nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ... es als Vorstufensaatgut, Basissaatgut, Zertifiziertes Saatgut oder Standardpflanzgut anerkannt ist.

§ 4 Voraussetzungen für die Anerkennung

Saatgut wird anerkannt, wenn ... der Feldbestand der Vermehrungsfläche, auf der das Saatgut erwachsen ist, den festgesetzten Anforderungen entspricht ... und das Saatgut den festgesetzten Anforderungen an seine Beschaffenheit entspricht.

Saatgutanerkennung

Saatgutuntersuchung - Ein wichtiges "Muss" für unsere Ernährungskette

Im Vergleich:

Beschaffenheitsprüfung im Labor

Probenahme im Labor

Aus den von amtlichen Probenehmern gezogenen Einsendungsmustern wird nur eine Teilmenge untersucht. Durch sorgfältige Probenteilung werden die repräsentativen Untersuchungsmuster gewonnen.

Das Gewicht der Untersuchungsprobe für die Reinheitsuntersuchung richtet sich nach der Samengröße, beträgt jedoch mindestens 2.500 Samen. Für die zahlenmäßige Bestimmung fremder Pflanzenarten ist ein Untersuchungsgewicht vorgeschrieben, das mindestens 25.000 Sameneinheiten entspricht. Die Mindestgewichte sind, wie für die Reinheitsuntersuchung auch, in den Internationalen Vorschriften für Saatgutuntersuchung festgelegt.

Beispiele

FruchtartUntersuchungsprobe für die ReinheitsuntersuchungUntersuchungsprobe für die zahlenmäßige Bestimmung fremder Pflanzenarten
Ackerbohnen500 g500 g
Getreide120 g500 g
Rüben50 g500 g
Raps10 g100 g
Wiesenschwingel5 g50 g
Straußgras0,25 g2,5 g

Reinheitsuntersuchung

Gegenstand der Reinheitsuntersuchung ist die Feststellung der gewichtsprozentigen Zusammensetzung der zu prüfenden Probe.

Saatg Beschaffenheitsprfg Bild 3
Das Untersuchungsmuster wird manuell in die folgenden Komponenten aufgeteilt:
Saatg Beschaffenheitsprfg Bild 4
Reine Samen - sind die Samen, die zu der vom Einsender bezeichneten Art gehören.
Saatg Beschaffenheitsprfg Bild 5
Samen anderer Pflanzenarten - Samen, die nicht zu der vom Eisender bezeichneten Art gehören (fremde Kultursamen, Unkrautsamen).
Saatg Beschaffenheitsprfg Bild 6
Unschädliche Verschmutzungen, wie Bruchkorn, Spreu, Taube Spelzfrüchte, Steinchen, Erde, Mutterkorn.

Zahlenmäßige Bestimmung von Samen anderer Arten

Die Untersuchung dient u.a zur Feststellung des Vorhandenseins schädlicher oder unerwünschter Samen, die sich schwer bekämpfen oder bei der Saatgutaufbereitung nur schwer herausreinigen lassen. Hierzu gehören z.B.:

Saatg Samenbest Bild 1

Flughafer

Saatg Samenbest Bild 2

Ampfer

Saatg Samenbest Bild 3

Seide (Würgepflanze)

Saatg Samenbest Bild 4

Quecke

Saatg Samenbest Bild 5

Hederich

Keimfähigkeitsuntersuchung

Feststellung der maximal möglichen Keimfähigkeit einer Saatgutpartie unter optimalen, kontrollierbaren Bedingungen. Je nach Fruchtart sind unterschiedliche Mindestkeimfähigkeiten gefordert, wie z.B. Gerste 92 %, Hafer 85 %, Futtererbsen 80 %, Rotschwingel 75 %, Goldhafer 70 %, Möhren 65 %.

Substrate

Saatg Substrate Bild 1

auf Filterpapier

Saatg Substrate Bild 3

in Faltenfilter

Saatg Substrate Bild 5

in Quarzsand

Keimapparate

Beurteilung