Bienen
Das Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim ist Forschungseinrichtung und Kompetenzzentrum. Das Institut versteht sich in erster Linie als kompetenter Partner und Dienstleistungseinrichtung der bayerischen Imker, ihrer Verbände und aller mit der Bienenhaltung befassten Institutionen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Bienen für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen ist das Institut auch Ansprechpartner, wenn es um die gesellschaftlichen Leistungen der Bienenhaltung geht.
Aktuell
Gestaltungsempfehlungen
Lebensräume für (Wild)Bienen - Garten und Balkon insektenfreundlich gestalten

Ja, was summt und brummt denn da? Nichts? Dann gleich Hand anlegen! In unserer neuen Broschüre "Lebensräume für (Wild)Bienen - Garten und Balkon insektenfreundlich gestalten" bekommen Sie zahlreiche Tipps und Tricks, wie Sie Lebens- und Nahrungsraum für Honig- und Wildbienen schaffen können.
Dabei sind es oft bereits wenige wie auch einfache Handgriffe, die das Biodiversitäts-Barometer im Garten, aber auch auf Balkon und Terrasse nach oben steigen lassen.
Die Broschüre steht ab sofort als Download (PDF) kostenfrei zur Verfügung. Mehr
Bienengesundheit
CBPV Projekt - Wir suchen CBPV befallene Völker - Bitte melden!

Projekt zur Überprüfung von imkerlichen Methoden gegen die Chronische Bienenparalyse (CBPV).
Die Chronische Bienenparalyse ist eine Viruserkrankung der Honigbiene, die vermehrt in deutschen Imkereien aufgetreten ist. Bei betroffenen Bienenvölkern können meist flugunfähige, zitternde Arbeiterinnen beobachtet werden, die durch einen mehr oder weniger starken Verlust der Behaarung auf dem Bruststück und dem Hinterleib dunkel erscheinen. Imkernde, die typische Symptome einer CBPV-Infektion an Ihren Völkern feststellen, werden gebeten sich bei der Fachberatung oder direkt beim Bienengesundheitsdienst zu melden! Mehr
Forschung- und Innovationsprojekt
Späte Trachten: Abschlussbericht verfügbar!

Der landwirtschaftliche Anbau von Zwischenfrüchten wie Phacelia und Gelbsenf, aber auch natürlich vorkommende Trachtpflanzenbestände, wie das Drüsige Springkraut, Besenheide oder Efeu können das Trachtangebot von Honigbienen bis spät in den Herbst hinein verlängern. Eine späte Pollen- und Nektarverfügbarkeit in größerem Umfang wird von der Imkerschaft unterschiedlich bewertet. Jetzt sind die Ergebnisse des Untersuchungsprojektes verfügbar! Mehr
Achtung:
Bestandsbuchpflicht auch für freiverkäufliche Varroabehandlungsmittel

Nach Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 sind ab den 28.01.2022 alle Medikamente bestandsbuchpflichtig! Es besteht die Pflicht zur Buchführung über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um frei verkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt. Mehr
weitere Meldungen
Bayerische Honigprämierung
Honig auf dem Prüfstand

265 Honige wurde am 17. September 2022 von den Honigprüfern des Landesverbandes Bayerischer Imker und Experten der LWG unter die Lupe genommen und verkostet. Im Rahmen der Prüfung wird aber nicht nur die äußere Erscheinung des Honigglases wie z. B. die Angaben auf dem Etikett und die Sauberkeit des Glases geprüft. Mehr
Bericht 2021
Leistungsprüfung an den staatlichen Bienenprüfhöfen

Auch im Jahr 2021 wurden wieder die Herkünfte von Züchtern auf den bayerischen Prüfhöfen auf Ihre Leistungs- und Verhaltenseigenschaften geprüft. Die Prüfkriterien sind dabei die Anfälligkeit von Krankheiten, Werte zur Varroaresistenz, die Volks- und Brutstärke, der Honigertrag, die Sanftmut, der Wabensitz, der Schwarmtrieb und morphologische Merkmale der Unterart Carnica. Eine Übersicht der Ergebnisse finden Sie im Bericht zur Leistungsprüfung 2020/2021 auf der folgenden Seite unten. Mehr
Gesetzesänderung
Änderung der Preisangabenverordnung zum 28. Mai 2022

Die gute Nachricht zuerst: für kleine Direktvermarkter, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt (Haustürverkauf, Hofladen), ändert sich nichts. In Geschäften hingegen muss ein Grundpreis angegeben werden, damit Verbraucher es leichter haben, Preise von verschiedenen Produkten zu vergleichen, besonders wenn sie unterschiedliche Füllmengen haben. Der Grundpreis muss laut der Änderung der Preisangabenverordnung nun in dem Preis pro kg bei allen Verpackungsgrößen angegeben werden.
Mehr