Bienensachverständige

Bienensachverständige sind engagierte, ehrenamtliche Kräfte, die ihren Imkerkollegen bei Problemen mit der Bienengesundheit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Aufgabenfeld
Bienensachverständige können von Imkern im Kreisgebiet bei Fragen zur Bienengesundheit angesprochen werden. Die Kontaktdaten werden hierzu veröffentlicht!
Vor Ort helfen Sie betroffenen Imkern durch:
- Krankheitsuntersuchungen am Bienenstand
- Probenziehung für weitergehende Laboruntersuchungen
- Praktische Einweisung in die Behandlung oder Sanierung von Bienenkrankheiten
- Praktische Einweisung in vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen (Varroadiagnose, Reinigung und Desinfektion)
Anerkannte Bienensachverständige unterstützen die örtlichen Veterinärbehörden auf Anforderung als Verwaltungshelfer bei der amtlichen Seuchenbekämpfung
Bienensachverständige wirken als örtliche Ansprechpartner bei überregionalen Monitoring-Projekten zur Bienengesundheit z.B. Faulbrutscreening mit. Diese werden in der Regel unter der fachlichen Leitung des Instituts für Bienenkunde und Imkerei oder des Bienengesundheitsdienstes Bayern durchgeführt.
Voraussetzungen
Bienensachverständige sollten über folgende persönliche Eigenschaften verfügen:
- Freundlicher, einfühlsamer Umgang mit Menschen
- Bereitschaft für umfangreiches, ehrenamtliches Engagement
Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- mindestens 5-jährige Erfahrung in der imkerlichen Praxis
- positiv beschiedener Antrag durch den Landesverband
- Grundausbildung zur/zum Bienensachverständigen
- Bestandene Prüfung zur/zum Bienensachverständigen
Ablauf der Anerkennung
Haben Sie Interesse sich als Bienensachverständige(r) anerkennen zu lassen, müssen Sie zunächst bei der/dem jeweiligen Kreisvorsitzenden Ihres Imkerverbandes in Bayern nachfragen, ob derzeit Bedarf besteht. Die Einschätzung, wie viele Bienensachverständige in einem Landkreis benötigt werden, erfolgt vor Ort durch die Funktionsträger.
Zudem müssen Sie eine Erfahrung von mindestens 5 Jahren in der imkerlichen Praxis nachweisen. Optimalerweise konnten in der Zeit der imkerlichen Tätigkeit Kurse oder Weiterbildungen besucht werden, mit denen Fachwissen vertieft wurde.
Die Kurse 1 und 2 (s. u.) können vor dem Antrag besucht werden, dürfen aber bei Antragstellung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen, sonst müssten Sie im Rahmen der Grundausbildung erneut besucht werden.
Die Bewerbungsunterlagen als Bienensachverständige/r finden Sie unter folgendem Link:
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie zunächst bei der/dem Vorsitzenden des Ortvereins ein. Diese/r schreibt eine Stellungnahme, die insbesondere die persönliche Eignung und die Akzeptanz in der Imkerschaft berücksichtigt.
Der Antrag wird dann an den/ die zuständige Kreisvorsitzende weitergereicht, der/ die ebenfalls die Eignung einschätzt und an den/ die zuständige Bezirksvorsitzende weitergibt.
Erst nach positivem Entscheid des Verbandes kann an dem dreitägigen Kurs Bienenkrankheiten am Institut für Bienenkunde und Imkerei teilgenommen und in der Folge die Prüfung ablegt werden.
Ausbildung
Interessenden müssen vor Ihrer Tätigkeit folgende Kurse besuchen:
- eintägiger Kurs zur Bienenvölkerkontrolle auf Krankheiten
- eintägiger Kurs Hygiene am Bienenstand oder eintägiger Kurs zur Sanierung der Amerikanischen Faulbrut
- dreitägiger Kurs Bienenkrankheiten am Institut für Bienenkunde und Imkerei (erst nach positivem Gutachten des Verbandes möglich)
Die Kurse 1 und 2 können entweder am Institut für Bienenkunde und Imkerei (IBI) oder bei der staatlichen Fachberatung besucht werden. Der Kurs 3 wird nur am IBI angeboten.
Kurse, die für die Ausbildung angerechnet werden, sind im Jahresprogramm des IBI mit BSV* gekennzeichnet!
Prüfung
Nach Besuch der Kurse muss durch eine Prüfung ein Nachweis über das gelernte Wissen erbracht werden.
Diese kann am Institut für Bienenkunde und Imkerei im Anschluss an einen Kurs oder nach Terminvereinbarung bei der staatlichen Fachberatung abgelegt werden. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird der/ die Bewerber/in durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei offiziell ernannt.
Fortbildung
Für ein hohes Ausbildungsniveau ist die Teilnahme an den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Bienenkunde und Imkerei für alle Bienensachverständige verpflichtend.
Alternativ können andere Fortbildungsveranstaltungen wahrgenommen werden.
Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist im Kursbuch zu dokumentieren. Das Kursbuch erhalten die anerkannten Bienensachverständigen mit ihren Anerkennungsschreiben
Alle vom Verband mitgeteilten aktiven Bienensachverständigen werden jährlich zu einer Fortbildungsveranstaltung persönlich durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei eingeladen.
Fachliche Unterstützung
Bienensachverständige können sich für Rückfragen zum Thema Bienengesundheit an den regional zuständigen Fachberater wenden.
Bienensachverständige werden zudem bei ihrer Arbeit mit Laboruntersuchungen durch das Institut für Bienenkunde und Imkerei und den Tiergesundheitsdienst Bayern unterstützt.
Finanzielle Unterstützung
Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Bienensachverständige(r) wird finanziell gefördert. Um Bienenkrankheiten (ausgenommen der Varroose) zu bekämpfen, werden mit dieser Förderung Standbesuche durch Bienensachverständige unterstützt.
Bienensachverständige, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten (wie z.B. Faulbrut) am Bienenstand durchführen, können vom Freistaat Bayern einen Zuschuss erhalten.