Begleituntersuchung im Rahmen der Bekämpfung von Blattläusen in der Zuckerrübe unter Einsatz von Cruiser 600 FS mit dem Wirkstoff Thiamethoxam

Eine Landmaschine fährt über einen Acker. Im Hintergrund sind Bienenvölker am Feldrand zu sehen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung von Zuckerrübensaatgut gegen Blattläuse, die Vergilbungsviren übertragen, mit Cruiser 600 FS (Wirkstoff: Thiamethoxam) und anschließender Aussaat vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 erteilt.

Der Wirkstoff Thiamethoxam und der Metabolit Clothianidin gehören zur Gruppe der Neonicotinoide, sind giftig für Insekten und damit auch für Bienen. Die Mittel sind systemisch und können über den Saftstrom in alle Pflanzenteile gelangen. Saatgutbehandlungen ermöglichen so den Schutz der Pflanzen gegen saugende Insekten wie Blattläuse, die Vergilbungsviren übertragen.

Kontakt von Nichtzielorganismen wie der Honigbiene mit dem Wirkstoff ist durch Stäube bei der Aussaat und durch Guttationswasser möglich, welches die junge Pflanze an den Blatträndern absondert und von den Bienen für die Wasserversorgung des Bienenvolkes gesammelt werden kann.
Denkbar ist auch, dass der Wirkstoff von blühenden Beikräutern über den Boden in Nektar und Pollen gelangt und so von blütenbesuchenden Insekten aufgenommen werden kann. Die Notfallzulassung untersagt den Anbau von blühenden, für Insekten attraktive Kulturen nach der Ernte bzw. im Folgejahr auf den Flächen, auf denen das gebeizte Saatgut ausgebracht wurde.
Im Rahmen eines begleitenden Monitorings untersuchte das Institut für Bienenkunde und Imkerei ob Honigbienenvölker, die direkt an Flächen aufgestellt wurden, auf denen gebeiztes Saatgut ausgebracht wurde, mit dem Wirkstoff in Kontakt kommen. Mögliche Auswirkungen auf die Bienenvölker wurden durch die Erfassung der Mortalität am Flugloch, der Populationsentwicklung und durch die Analyse von heimkehrenden Sammlerinnen auf Rückstände bestimmt. Eingetragener Pollen und Honig wurde ebenfalls auf Rückstände untersucht.
Ergebnisse
Bei den Untersuchungen im Jahr 2021 waren keine negativen Auswirkungen auf die Honigbienenvölker in unmittelbarer Nähe der behandelten Zuckerrübenfelder festzustellen. Im Vergleich zur Kontrollgruppe waren weder bei der Volksentwicklung noch beim Bienentotenfall Auffälligkeiten zu beobachten. Die Rückstandsuntersuchungen wiesen weder beim Honig, noch beim Pollen, noch beim Bienentotenfall messbare Wirkstoffe auf. Im Folgejahr mit Getreideanbau auf den Beobachtungsflächen konnte ebenfalls kein Wirkstoffeintrag in Pollen und Honig festgestellt werden. In den blühenden Beikräutern und den blühenden Schossern waren im Jahr 2021 Rückstände von Thiamethoxam und Clothianidin von bis zu 17,79 µg/kg bzw. 6,9 µg/kg festzustellen. Die Blütenstände wurden von zahlreichen Insekten besucht. Im Jahr 2022 waren keine für Insekten attraktiven blühenden Pflanzen auf den im Vorjahr behandelten Flächen zu beobachten. Rückstände von Thiamethoxam und Clothianidin in Pollen und Honig waren auch im Jahr 2022 nicht feststellbar.