Alkoholsteuer – Digitalpflicht ab 01.01.2027

Schematische Kohlezeichnung einer Brenneinrichtung mit Schriftzug zur Digitalpflicht

Onlineverpflichtung Abfindungsanmeldungen

Ab dem 1. Januar 2027 sind Abfindungsanmeldungen ausschließlich digital über das zoll-portal.de möglich – ohne Übergangsfrist oder Ausnahmen. Die Onlineverpflichtung gilt für Abfindungsbrenner und -brennerinnen sowie Stoffbesitzer und Stoffbesitzerinnen.
Starten Sie rechtzeitig, sammeln Sie Erfahrungswerte, üben Sie die Praxis. So starten Sie entspannt in die Onlineverpflichtung.

Rechtliche Grundlage

  • Verwaltungsleistungen müssen elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden
  • Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für Verbrauchssteuern und die Luftverkehrsteuer – VStDÜV
  • D.h. Nach Fristablauf ist ausschließlich die elektronische Übermittlung von Erklärungen möglich!

Übersicht aller Dienstleistungen/Termine zu Genussmittelsteuern sowie Informationsblatt für Wirtschaftsbeteiligte

Zollportal

Vor der ersten Anmeldung im Zoll-Portal benötigen Sie:

  • ELSTER-Zertifikat = ELSTER-Signatur: funktioniert wie eine elektronische Unterschrift
    • In der Regel ist das Zertifikat "Für eine Privatperson" ausreichend
    • Beantragung ELSTER-Zertifikat und Freischaltung kann bis zu zwei Wochen dauern!
    • Das Zertifikat ist drei Jahre gültig.
  • Geschäftskundenkonto beim Zoll-Portal
    • zur Registrierung benötigen Sie das ELSTER-Zertifikat
    • erstellen Sie ein Geschäftskundenkonto
  • Gehen Sie das Thema frühzeitig an!
    • Vom ersten Schritt bis zur ersten Bearbeitung im Portal können leicht 2 – 3 Monate vergehen!

Anleitung zur Erstellung der Benutzerkonten

Ein Angebot des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V.