Alkoholsteuer – Digitalpflicht ab 01.01.2027

Onlineverpflichtung Abfindungsanmeldungen
Ab dem 1. Januar 2027 sind Abfindungsanmeldungen ausschließlich digital über das zoll-portal.de möglich – ohne Übergangsfrist oder Ausnahmen. Die Onlineverpflichtung gilt für Abfindungsbrenner und -brennerinnen sowie Stoffbesitzer und Stoffbesitzerinnen.
Starten Sie rechtzeitig, sammeln Sie Erfahrungswerte, üben Sie die Praxis. So starten Sie entspannt in die Onlineverpflichtung.
Rechtliche Grundlage
- Verwaltungsleistungen müssen elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden
- Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für Verbrauchssteuern und die Luftverkehrsteuer – VStDÜV
- D.h. Nach Fristablauf ist ausschließlich die elektronische Übermittlung von Erklärungen möglich!
Übersicht aller Dienstleistungen/Termine zu Genussmittelsteuern sowie Informationsblatt für Wirtschaftsbeteiligte
Zollportal
Vor der ersten Anmeldung im Zoll-Portal benötigen Sie:
- ELSTER-Zertifikat = ELSTER-Signatur: funktioniert wie eine elektronische Unterschrift
- In der Regel ist das Zertifikat "Für eine Privatperson" ausreichend
- Beantragung ELSTER-Zertifikat und Freischaltung kann bis zu zwei Wochen dauern!
- Das Zertifikat ist drei Jahre gültig.
- Geschäftskundenkonto beim Zoll-Portal
- zur Registrierung benötigen Sie das ELSTER-Zertifikat
- erstellen Sie ein Geschäftskundenkonto
- Gehen Sie das Thema frühzeitig an!
- Vom ersten Schritt bis zur ersten Bearbeitung im Portal können leicht 2 – 3 Monate vergehen!
Anleitung zur Erstellung der Benutzerkonten
Ein Angebot des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V.

