Klimawandel
Spätfrost Ende April 2017

Mehrere erfrorene junge Rebtriebe

Wind- und Strahlungsfröste haben Ende April in den fränkischen Rebanlagen zum Teil sehr starke Schäden verursacht. Durch den Windfrost waren -wie 2011- auch sonst nicht frostgefährdete Anlagen betroffen. Inwieweit die Beiaugen oder Frostruten die Schäden ausgleichen konnten, war von Standort und Rebsorte abhängig.






Die Tage von Mitte Februar bis Mitte April waren deutlich wärmer als die Norm, so dass die Reben in ihrer Entwicklung der Norm voraus waren. Die kühleren Tage ab Mitte April mit frostigen Temperaturen in den Nächten zwischen 18. und 24. April 2017 haben die Reben im wahrsten Sinne kalt erwischt.
Genau wie 2011 war das Frostereignis kein Strahlungsfrost, vor dem sich die Winzer durch stehen lassen einer sogenannten Frostrute schützen können, sondern ein Windfrost. Dieser Windfrost entsteht durch arktische Luftströmungen, die in unsere Region gelangen, Hindernisse umfließen und Bereiche erreichen, die normalerweise als nicht frostgefährdet gelten. So erreichten diese Luftströme die Frostruten ebenso wie Hügelkuppen und andere geschützte Lagen.
Besonders gravierend waren die bis zu zehn Stunden andauernden frostigen Temperaturen bis unter minus fünf Grad und die wiederholten Fröste in mehreren Nächten. Die Temperaturwerte stammen von Wetterstationen, die dem Fränkischen.Rebschutz.Informations.System (F.R.I.S.) dienen und daher nicht in den frostgefährdeten Rebanlagen platziert sind, so dass lokal von deutlich tieferen Temperaturen ausgegangen werden muss.
Dadurch, dass diese Fröste drei Wochen vor den Eisheiligen lagen, die Rebentwicklung noch nicht ganz so weit fortgeschritten war, waren die Schäden etwas geringer als durch den Spätfrost am 4. Mai 2011.

Frostschäden

  • Die Bewertung von aufgetretenen Frostschäden an der Knospe / am Trieb gestaltet sich schwierig, soweit die Triebe noch nicht über das Stadium Ende des Knospenaufbruchs entwickelt sind. Viele äußere Blätter zeigen Schwarzverfärbungen durch Frosteinwirkung. Deswegen kann aber nicht mit Sicherheit ein vollständiges Absterben des Triebes vorausgesagt werden. Oft ist das innere der Knospe noch grün und es besteht Hoffnung auf Weiterentwicklung. Leider ist dies nur durch das
    Abbrechen des Triebes festzustellen.
  • Die Bewertung von aufgetretenen Frostschäden an der Knospe / am Trieb gestaltet sich schwierig, soweit die Triebe noch nicht über das Stadium Ende des Knospenaufbruchs entwickelt sind. Viele äußere Blätter zeigen Schwarzverfärbungen durch Frosteinwirkung. Deswegen kann aber nicht mit Sicherheit ein vollständiges Absterben des Triebes vorausgesagt werden. Oft ist das innere der Knospe noch grün und es besteht Hoffnung auf Weiterentwicklung. Leider ist dies nur durch das Abbrechen des Triebes festzustellen.
  • Wurden Frostruten belassen, kann ein Frostschaden von mindestens 50% ohne weiteres ausgeglichen werden. Achten Sie beim späteren Niederziehen der Frostruten aber darauf, dass nicht zu viele Augen am Stock verbleiben.
  • Es kann keine Regel für das Auftreten von Frostschäden aufgestellt werden. Sowohl Hangfußlagen und Senken wie auch exponierte Flächen am Hangrücken können starke Schäden zeigen. Dies zeigt deutlich, dass der Frost durch die nordöstliche Kaltluftströmung (Wind- oder Strömungsfrost) verursacht worden ist. Daher ist jeder Weinberg für sich zu bewerten und die einzuleitenden Arbeitsschritte auf den Schädigungsgrad abzustimmen.