Forschungs- und Innovationsprojekt
Pilotprojekte Verwertungsalternativen für Mähgut aus Straßenbegleitgrün

Eine Straße durchzieht die Landschaft. Rechts liegt neben der Straße aufgeschichtetes Straßenbegleitgrün.

Best-Practice Beispiele zur Mähgutverwertung im öffentlichen Grün sind dünn gesät. Aufbauend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie der LWG sollten Pilotprojekte in zwei Modellgemeinden diese Lücke schließen.

Hintergrund

Das Abräumen und Verwerten des Mähguts von öffentlichen Grünflächen ist Bestandteil ökologischer Mähkonzepte. Den Flächen werden dabei Nährstoffe entzogen, wodurch sie langfristig artenreicher werden. Viele Unterhaltspflichtige von Straßen, wie auch Kommunen, stellen daher ihre Pflege um. Die Mähgutverwertung ist allerdings organisatorisch oder finanziell herausfordernd. Hauptziel in zwei bayerischen Modellgemeinden war es deshalb, gangbare Wege zur gesteigerten Mähgutverwertung zu finden (Abbildung 1 und Abbildung 2).

Restriktive Rechtslage

Das auf öffentlichen Grünflächen anfallende Mähgut ist rechtlich als Abfall zu bezeichnen. Nach § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gilt nämlich ein Stoff als Abfall, wenn sich der Besitzer seiner entledigen will. Da öffentliche Flächen gepflegt und nicht beerntet werden, ist der Entledigungswille grundsätzlich anzunehmen. Im Speziellen ist das Mähgut dann Bioabfall – und das unabhängig von seiner stofflichen Qualität sowie Schad- und Fremdstoffgehalten. Es muss deshalb in genehmigten Bioabfallanlagen abgegeben werden, da nur dort die vorgeschriebene hygienisierende Behandlung gemäß der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gewährleistet ist.

Landwirten war die Unterstützung erschwert

Im Projekt wurde versucht, einigen interessierten Biogaslandwirten Zugang zum Abfall-Mähgut zu ermöglichen. Dazu sollten Freistellungen von Behandlungs- und Untersuchungspflichten gemäß § 10 der BioAbfV sowie die notwendige immissionsschutzrechtliche Abfallgenehmigung gemäß der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) erwirkt werden. Das Vorhaben wurde von den beteiligten Abfallbehörden mitgetragen. Zusätzliche Anforderungen, insbesondere an den Gewässerschutz, führten jedoch zum Rückzug der Landwirte. Die erwartbaren Mengen und Energieausbeuten des Mähgut standen in keinem Verhältnis zum Genehmigungsaufwand.

Verpachtung bildet einen gangbaren Ausweg

Ausgewählte Projektflächen wurden auf ihre Eignung zur Verpachtung geprüft. Voraussetzungen waren eine ausreichende Mindestgröße, eine Bewirtschaftbarkeit mit landwirtschaftlichen Maschinen, ein landwirtschaftlicher Kontext – wie etwa Wirtschaftswege oder Streuobstwiesen (Abbildung 3) – sowie das Fehlen von Anhaltspunkten für Schad- oder Fremdstoffbelastungen sowie Schadpflanzen. Nach der Pacht meldeten die Landwirte die Flächen im Mehrfachantrag und die Aufwüchse galten als Produkte einer landwirtschaftlichen Ernte. Nun durften sie in den landwirtschaftlichen Biogasanlagen eingesetzt werden. Die Betreiber schilderten, dass eine Zerkleinerung des Materials der wichtigste Vorbereitungsschritt und ein Kleinstmengeneinsatz unproblematisch war.

Niederschwellige Zwischenverwendung ist möglich

Die Zwischenverwendung von Mähgut ermöglicht es Gemeinden, Kleinstmengen nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 KrWG einem neuen Verwendungszweck zuzuführen. Die Abfalleigenschaft besteht dann erst wieder nach der Zwischenverwendung. Im Projekt bewährten sich vor allem transportable Heuballenhochbeete mit Staudenpflanzungen zur Verschönerung öffentlicher Räume (Abbildung 4).

Mähgut entlang von Wirtschaftswegen in den Blick nehmen

Eine Schätzung des Biomassepotenzials entlang des bayerischen Straßen- und Wegenetzes über Luftbildanalysen zeigte, dass entlang von Staats- und Bundesstraßen im straßenfernen Extensivbereich überschaubare Mengen an Mähgut vorhanden sind. Erheblich größer sind die Auf- und Verwertungspotenziale entlang der Wirtschaftswege (Abbildung 5). Aus fachlicher Sicht erscheint daher eine weniger strenge rechtliche Behandlung dieser ungefährlichen Aufwüchse vor allem entlang von Wirtschaftswegen sinnvoll.

Fremdstoffgehalte im Straßenmähgut lassen sich gezielt reduzieren

Systematische Müllsammlungen entlang von Straßen mit einem durchschnittlichen Verkehr von 5.162 Kfz/24h ergaben eine mittlere jährliche Belastung des straßennahen Mähguts von nur 0,25 Gewichtsprozent (Gew.-%). Abbremsbereiche waren dabei stärker belastet als freie Fahrstrecken. Zusätzlich stieg die Anzahl an Fremdstoffen linear mit dem Verkehr und nahm mit der Entfernung zur Straße exponentiell ab. Durch luftstromoptimierte Absaugtechniken zum Schutz von Insekten wurden ca. die Hälfte der Fremdstoffe nicht aufgenommen. Fokussiert man sich also auf straßenferne Bereiche wenig befahrener Freistrecken und verwendet keine intensive Absaugtechniken, lässt sich annähernd fremdstofffreies Mähgut gewinnen.

Umfrage an Kompostwerken zeigte Skepsis gegenüber Straßenmähgut

Straßenbegleitgrün (SG) wurde von 58 % der Befragten bereits zurückgewiesen. Auch die rückgemeldeten Abgabegebühren sowie die Preissteigerungen als Reaktion auf Belastungen fielen höher aus als für Grüngut (GG) im Allgemeinen. Damit werden Qualitätsrisiken bei SG stärker eingepreist, da offenbar höhere Bedenken bestehen. Diese sind allerdings erfahrungsbasiert: Betreiber, die SG aktuell annehmen, weisen mittlere Bedenken auf. Demgegenüber zeigen Betreiber, die die Annahme von SG heute und künftig ausschließen, sehr hohe Bedenken und prognostizieren höhere Annahmepreise für belastetes SG. Die gewonnenen Erkenntnisse zur Reduktion von Fremd- und Schadstoffen sollten deshalb stärker in die Praxis kommuniziert werden.

Gesamtfazit und Ausblick

Auch mit modernen, effizienten Mähtechniken (Abbildung 6) führt die aufwändigere ökologische Mahd mit Mähgutabfuhr kurzfristig zu Mehrkosten – nicht nur aufgrund der Abgabegebühren. Langfristig bestehen jedoch erhebliche Potenziale für den Biodiversitäts- und Klimaschutz. Diese Ziele werden in mehreren Strategien und Programmen der Bundesregierung ausdrücklich adressiert. Gleichzeitig garantiert eine strenge Auslegung des Abfallrechts ein hohes Maß an Phytohygiene und Seuchenschutz. Daraus ergibt sich eine politische Abwägungsfrage, inwiefern die Zielsetzungen miteinander in Einklang gebracht werden können. Aus Perspektive der Fremd- und Schadstoffe lässt sich öffentliches Mähgut jedenfalls nicht grundsätzlich als gefährlich bezeichnen – auch nicht an Straßen. Hier wurden zudem Möglichkeiten identifiziert, wie sich Gehalte im Straßenmähgut gezielt reduzieren lassen. Solche Erkenntnisse könnten in künftige Gesetzgebungsprozesse einfließen. Insbesondere für Wirtschaftswege erscheint der Abbau rechtlicher Hürden fachlich sinnvoll, vor allem dann, wenn das Mähgut in landwirtschaftlichen Biogasanlagen landet, die ebenfalls ein Mindestmaß an Hygienisierung bewirken.

Im Hintergrund ist ein Ortschild der Gemeinde Sielenbach zu sehen. Im Vordergrund ist erkennbar, dass ein Mann mit Gehörschutz über eine Fernbedienung eine moderne Mähraupe bedient und eine Grünfläche pflegt.

Abbildung 1: Gemeinde Sielenbach

Im Vordergrund ist ein Ortschild der Gemeinde Karlstadt zu sehen. Im Hintergrund wird durch viele Blüten ersichtlich, dass hier öffentliche Flächen am Straßenrand bereits recht artenreich sind. Zudem ist ein kleines Industriegebiet im Hintergrund erahnbar, was zeigt, dass es sich um eine städtische Modellgemeinde handelte.

Abbildung 2: Gemeinde Karlstadt

Eine Streuobswiese inmitten einer landwirtschaflichen Kullisse fernab von Straßen und dergeleichen. Ein Mann ist gerade dabei, mit einer modernen Mähraupe große Haufen an abgetrocknetem Mähgut zusammenzuschieben.

Abbildung 3: Mähgut von öffentlichen Streuobstwiesen

Zu sehen ist ein Heurundballen, der auf einer öffentlichen, saftig grünen Wiese aufgestellt wurde und mit Stauden bepflanzt wurde. Daneben ist ist ein Infoschild ersichtlich.

Abbildung 4: Heuballenhochbeete

Ein Wirtschaftsweg der nur über Rasengittersteine befestigt wurde. Rechts grenzt ein Maisfeld an; links ist zunächst eine Grünfläche zu sehen und dann ein Graben, der Wasser führt. Das Mähgut der an den Weg grenzenden Grünfläche wurde in Langschnitt gemäht und liegt dort noch.

Abbildung 5: Mähgut an Wirtschaftswegen

Ein Mann steht auf einem ebenen Stück eines Straßenrands und bedient eine Mähraupe, die gerade von hinten in einem Graben entlang der Fahrbahn arbeitet. Die Schrägstellung der Mähraupe ist deutlich erkennbar.

Abbildung 6: Mähraupe beim Einsatz in Mulde

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Straßenbegleitgrün

Projektdaten:
Projektleitung: Martin Degenbeck
Projektbearbeiter: Lennart Dittmer
Laufzeit: 01.01.2024 bis 31.12.2025
Finazierung: Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderkennzeichen: G2/N/23/04