Betriebsberatung und Förderung
Bayerische Winzer können sich von Experten beraten lassen, was Ausrichtung, Expansion oder auch Phasen finanzieller Schwierigkeiten betrifft.
- Entwicklung und Umsetzung einer Unternehmensstrategie
- Diversifizierungsberatung: Einkommensalternativen durch Gästezimmer und andere Dienstleistungsbereiche, Stichwort Weintourismus
- Bauberatung: Entwicklung von baulichen Raum- und Nutzungskonzepten für Wirtschaftsgebäude, Vermarktungseinrichtungen und Diversifizierungsmaßnahmen
- Produkt- und Sortimentsgestaltung – Qualitätspyramide
- Markterschließung, Marketingberatung
- Entwicklung und Beratung von Vermarktungsinitiativen
- Förderungsberatung – Investive Förderprogramme
- Energieberatung
Auch Weinbaubetriebe können in eine finanzielle Schieflage geraten. Wir versuchen, gemeinsam mit der Hausbank und dem Steuerberater das geeignete Konsolidierungskonzept zu entwickeln. Wir erstellen den Liquiditäts- und Geschäftsplan und entwickeln eine geeignete Unternehmensstrategie, bringen die richtigen Fachleute zusammen und begleiten die Betriebe in dieser schwierigen Phase.
Unsere Online-Seminare
Virtuelles Meet & Greet im Wohnzimmer: Mit dem Kunden trotz Corona in Kontakt treten - geht nicht? Geht doch! Die virtuelle Weinprobe ist eine Möglichkeit, die persönliche Beratung und Weinverkostung zu ersetzen. Die Weinbauexperten der LWG Veitshöchheim zeigen wie dies gelingt. Mehr
BayWeinTek - „Virtueller Weinbaubetrieb“
Die Internet-Plattform BayWeinTek soll für alle die erste Anlauf- und Informationsausgabestelle sein, die in ihrem Weinbaubetrieb neu bauen oder einen Altbau sanieren wollen. Mehr
Fördermaßnahmen Weinbau
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
(© Karl Josef Hildenbrand)
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)
Im Weinbauprogramm - Teil A stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt. Mit einer Sortenumstellung soll eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Effektiv zu bewirtschaftende Gassenbreiten von Rebanlagen sind durch Umstrukturierung zu erzielen. Zu diesem Programm gehört auch die Förderung der Tropfbewässerung.
Antragstellung bis zum 30.09.2020 möglich!
Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier
(© Karl Josef Hildenbrand)
Investitionsförderung (WBB)
Im Weinbauprogramm - Teil B soll die Schaffung von qualitätsverbessernden und wettbewerbsfähigeren Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gefördert werden, z.B. Vinotheken, Weinwirtschaftsgebäude. Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor. Außerdem besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Erstberatung zu den Themen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, energetische Gebäudesanierung sowie KfW-Förderung zu erhalten.
Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) - Weinbau
Die Förderung im Rahmen von BaySL erfolgt zur Unterstützung einer nachhaltigen, umweltschonenden und multifunktionalen Landwirtschaft. Im Weinbau geht es dabei insbesondere um den Klimawandel, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Steillagen. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Bayern, die der Verbesserung der Funktionsfähigkeit, der Arbeitsbedingungen oder der Abwehr von Witterungsschäden dienen. Dazu gehören Witterungsschutzeinrichtungen (z.B. Hagelschutznetzte, Regenschutzfolien) für die Dauerkultur im Weinbau sowie bodenschonende und auf die Minimierung der Unfallgefahr ausgerichtete Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen.
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL
Förderprogramm BayVOW – Mehrgefahrenversicherung
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau - kurz Mehrgefahrenversicherung - fördert der Freistaat Bayern die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge. Der Abschluss einer Versicherung soll durch extreme Witterungsereignisse verursachte Ertragseinbußen abmildern. Zuwendungsfähig sind Versicherungsprämien für Versicherungen des Fruchtertrages gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen für Kulturen des Obst- und des Weinbaus auf Anbauflächen in Bayern.
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung Förderprogramm BayVOW – Mehrgefahrenversicherung
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm
(© Karl Josef Hildenbrand)
Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Seither wurde das Programm immer wieder weiterentwickelt. Der Fördervollzug des Kulturlandschaftsprogramms sowie des Vertragsnaturschutzprogramms und Erschwernisausgleichs wird durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt.
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung des Kulturlandschaftsprogramms
Umweltschonende Traubenwicklerbekämpfung mittels Verwirrmethode (RAK)
(© Karl Josef Hildenbrand)
Förderzweck ist hier die umweltschonende Bekämpfung des Traubenwicklers im Weinbau durch den Einsatz der Verwirrungsmethode mit Pheromonen zur Vermeidung von Ertrags- und Qualitätseinbußen bei Tafel- und Keltertrauben. Dadurch soll der Einsatz von Insektiziden im Weinbau reduziert oder gar gänzlich vermieden werden. Die finanzielle Zuwendung beträgt 110 €/ha; die beantragte Fläche muss mindestens 3 ha groß sein. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Programm erhalten Sie bei Peter Wolter (Tel. 0931 9801-215, iwo@lwg.bayern.de).