Betriebsberatung und Förderung
Bayerische Winzer können sich von Experten beraten lassen, was Ausrichtung, Expansion oder auch Phasen finanzieller Schwierigkeiten betrifft.
Betriebsberatung
- Entwicklung und Umsetzung einer Unternehmensstrategie
- Diversifizierungsberatung: Einkommensalternativen durch Gästezimmer und andere Dienstleistungsbereiche, Stichwort Weintourismus
- Bauberatung: Entwicklung von baulichen Raum- und Nutzungskonzepten für Wirtschaftsgebäude, Vermarktungseinrichtungen und Diversifizierungsmaßnahmen
- Produkt- und Sortimentsgestaltung – Qualitätspyramide
- Markterschließung, Marketingberatung
- Entwicklung und Beratung von Vermarktungsinitiativen
- Förderungsberatung – Investive Förderprogramme
- Energieberatung
Fördermaßnahmen Weinbau
Aufzeichnung vom 7.12.2023
Online-Seminar GLÖZ-Bestimmungen Weinbau

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 gibt es insgesamt neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Die Einhaltung der Konditionalität ist Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen der Ersten Säule, den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Ausgleichszulage der Zweiten Säule. Das Online-Seminar bietet Ihnen einen Überblick, welche Bestimmungen für Mehrfachantragsteller aus dem Weinbau relevant sind.
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Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
(© Karl Josef Hildenbrand)
Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier
(© Karl Josef Hildenbrand)
Weitere Informationen und Unterlagen für die Antragstellung finden Sie hier
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF)
(© Karl Josef Hildenbrand)
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung der Diversifizierungsförderung
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) und Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) - Weinbau

Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL
Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Im Weinbau wird Agrarsoftware gefördert (Teil A Digitalbonus Agrar).
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung in BaySL Digital
Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung MGV – Mehrgefahrenversicherung
Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm
(© Karl Josef Hildenbrand)
Informationen und Unterlagen für die Antragstellung des Kulturlandschaftsprogramms
Förderung der Verwirrmethode gegen Wicklerarten

Die finanzielle Zuwendung beträgt 110 €/ha im Weinbau und 130 €/ha im Obstbau; die beantragte Fläche muss im Weinbau mindestens 3 ha, im Obstbau 1 ha groß sein.
Anfragen zu Fördermöglichkeiten an die LWG
IWO4 - Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
Tel.: 0931 9801-0
E-Mail: Foerderung-RAK@lwg.bayern.de
Termine und Fristen
Wichtige Termine aus Förderung und Weinrecht

Sowohl im Weinrecht als auch bei der Förderung im Weinbau sind wichtige Termine im Jahresverlauf zu kennen und einzuhalten. Im Folgenden werden zahlreiche Termine gelistet. Mehr
Antragsende 04.10.2026
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus Teil A - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)

Der Antragsteller hat die Möglichkeit bis 04.10.2026 einen Antrag für den Durchführungszeitraum bis 31. Mai 2027 zu stellen, was bedeutet: dass der Antrag bis 04. Oktober 2026 eingereicht werden kann, und dass bei einer Bewilligung die Fertigstellung der durchgeführten Maßnahmen bis 31. Mai 2027 zu melden ist. Bitte beantragen Sie nur Maßnahmen, die bis zum 31. Mai 2027 abgeschlossen werden können. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich!
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Leitfaden
Rodung von Rebflächen

Steht eine Rebfläche zur Rodung an, ergeben sich einige Fragen: Was ist zu beachten? Was passiert mit dem Pflanzrecht? Was muss ich für eine Wiederbepflanzung tun? Wie kann ich die gerodete Fläche sinnvoll nutzen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? und Wie ist mit Drieschen zu verfahren? Mehr
Werbung mit Umweltthemen
EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825: tritt am 27. September 2026 in Kraft

Die Richtlinie betrifft vor allem Werbung und B2C-Kommunikation, wie Etiketten, die Website, den Onlineshop oder die Social Media-Kanäle, aber auch Broschüren, Faltblätter oder Anzeigen. Da für Verbraucherinnen und Verbraucher schwer erkennbar ist, welche Umweltleistung hinter einem Produkt steckt, das mit "klimaneutral" oder "umweltschonend" beworben wird, zielt die EmpCo darauf ab, sie vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen. Mehr
EU-Verpackungsverordnung
Neuregelung PPWR – Was steckt dahinter?

Die neue EU- Verpackungsverordnung ist in Kraft und betrifft auch den Weinbau. Die EU-weiten Vorgaben durch die PPWR umfassen neben der Reduzierung von Verpackungen, die Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Recyklaten. Hinzu kommen Dokumentation, Kennzeichnungspflicht und Konformitätsnachweise. Mehr
Anschubberatung
NEU: Angebot der anonymen sozioökonomischen Betriebsberatung

Ab sofort besteht die Möglichkeit, dem Beratungsteam der LWG (Dr. Juliane Urban und Meike Strobach, IWO 4) anonym Ihren Jahresabschluss zu übermitteln, so dass eine Kennzahlenanalyse zu den Bereichen Liquidität, Rentabilität und Stabilität für Ihren Betrieb durchgeführt werden kann. Sie erhalten dann eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie erste Handlungsempfehlungen. Mehr
Zwischen Unternehmen
Die E-Rechnung wird Pflicht

In Deutschland müssen Unternehmen bald verpflichtend elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und bei Leistungen an andere inländische Unternehmen (B2B) erstellen und versenden können.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere Betrug im Bereich der Umsatzsteuer zu bekämpfen. Mehr
Neue Maßnahmen
Rückenwind für Frankens Winzer - Landwirtschaftsministerin Kaniber präsentiert Förder- und Innovationspaket
© Pia Regnet/StMELF
Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket stärkt der Freistaat Bayern gezielt die fränkischen Winzer und reagiert damit auf die angespannte Lage am Weinmarkt. Die Maßnahmen hat das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit Winzern und Genossenschaften erarbeitet – sie entlasten kurzfristig und eröffnen zugleich neue Perspektiven für die Zukunft. Staatsministerin Michaela Kaniber stellte nun die konkreten Schritte vor.
Forschungs- und Innovationsprojekt
BayWeinTEK - „Virtueller Weinbaubetrieb“
(© Frankfurter Fuenf)
Die Internet-Plattform BayWeinTEK soll für alle die erste Anlauf- und Informationsausgabestelle sein, die in ihrem Weinbaubetrieb neu bauen oder einen Altbau sanieren wollen. Oder zur Erweiterung ihres Weinbaubetriebes ein Gästehaus planen. Ein Schwerpunkt ist die Sensibilisierung für Umwelt- und Energiethemen. Mehr


