Rebschutz
Dokumentationspflicht

Aufzeichnungen zum Rebenwachstum (Phänologie), über Bestandskontrollen und -beobachtungen sowie von Spritzterminen, Aufwandmengen und Art der eingesetzten Pflanzenschutzmittel sind schon seit einiger Zeit Teil der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Sie dienen der eigenen Kontrolle und der ordnungsgemäßen Betriebsführung und helfen letztlich, einen Erfahrungsschatz aufzubauen. Ab 1.1.2026 gilt ein erweiterter Aufzeichnungsumfang (EU 2023/564). Die Aufzeichnungen müssen spätestens 30 Tage nach Behandlung erfolgen.
Im Pflanzenschutzgesetzes ist die Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen für alle Betriebe, unabhängig von der Größe, verbindlich vorgeschrieben. Die Dokumentation muss drei volle Kalenderjahre aufbewahrt werden. Eine digitale Aufzeichnungspflicht gilt ab 1.1.2027. Das Behandlungstagebuch in VitiMeteo wird ab Saisonbeginn 2026 diese Funktion bereitstellen, wofür eine persönliche Anmeldung notwendig ist.
Von der Kontrollstelle wird immer wieder beanstandet, dass die genaue Bezeichnung der Pflanzenschutzmittel nicht aufgezeichnet wird. Auch der Name des Anwenders fehlt oft. Bitte achten Sie zukünftig besser auf genaue
Aufzeichnungen.
| Art der Verwendung | Behandlung von Reben im Freiland | |
| Behandelte Kultur | Was? | EPPO-Code, ist bei Reben VITVI (Vitis vinifera ) |
| Eingesetzte PSM | Womit? | Genaue Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels und |
| Zulassungsnummer | siehe Packung, RSL, PSInfo u.a. | |
| Datum der Anwendung | Wann? | Gegebenenfalls Start-Zeitpunkt der Behandlung bzw. BBCH Stadium * |
| Aufwandmenge | Wie viel? | In kg/ha oder l/ha oder in kg bzw. l /10.000 m² LWF und die zum Anwendungszeitpunkt berechnete Laubwandfläche |
| behandelte Fläche | Wo? | nachvollziehbare Standortbestimmung der Fläche: I-Balis FID |
| Name des Anwenders | Wer? |
* Startzeitpunkt oder BBCH-Stadium müssen nur dann angegeben werden, wenn mittelbezogen Beschränkungen bestehen, z.B. Bienenflug, oder Zulassung bis zu gewissen Entwicklungsstadien.
Beispiele zur Aufzeichnung finden Sie unter:

