Belegstellen

Die Paarung der Honigbienen findet im Flug statt. Bienenköniginnen und Drohnen fliegen weite Strecken und treffen sich auf sogenannten Drohnensammelplätzen, die den Imkern jedoch vielfach unbekannt sind. Um dennoch eine gezielte Anpaarung von nachgezogenen Königinnen und ausgewählten Vatertieren zu ermöglichen, werden Zuchtköniginnen zur Paarungszeit auf spezielle Belegstellen gebracht. Im Umkreis der Belegstellen wird seitens des Belegstellenteams versucht, nur Drohnen der gewünschten Zuchtrichtung zu haben. Dies erfolgt vor allem durch Umweiselung der Völker um die Belegstelle.

Staatliche anerkannte Belegstellen in Bayern

Sie suchen eine Bienenbelegstelle. Unsere Übersichtskarte zeigt Ihnen die bayerischen Belegstellen und liefert Ihnen hierzu wichtige Grundinformationen.

Staatlich anerkannte Bienenbelegstellen

Anerkennung und Aktualisierung von Belegstellen

Um die Bienenbelegstellen vor fremden Drohnenmaterial durch neu aufgestellte oder umgeweiselte Völker besser schützen zu können, kann die Belegstelle auch staatlich anerkannt werden. Der staatliche Schutz ermöglicht ein hoheitliches Eingreifen, wenn zum Beispiel Bienenvölker anderer Zuchtrichtungen im Belegstellengebiet aufgestellt werden. Zur Vorbereitung eines Anerkennungsverfahrens wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fachberater!

Fachberatung

Rechtsgrundlagen zur Belegstellenanerkennung

Änderungen der anerkennungsrelevanten Tatbestände müssen unverzüglich dem Institut für Bienenkunde und Imkerei mitgeteilt werden. Hierzu müssen die Karte und die Imkerliste auf einem aktuellen Stand gehalten werden.

Die aktuellen Fassungen sind zusammen mit einer Bestätigung der Aktualisierung durch den Belegstellenleiter an das Institut für Bienenkunde und Imkerei zu senden.

Die Imkerliste sollte Angaben zu Name, Anschrift und Standplatz haben. Die Standplatzinformationen sollten die Nummer in der Belegstellenkarte oder die GPS-Koordinaten sowie die Völkerzahl enthalten.

Die Karte sollte einen Maßstab von 1: 25.000 haben, digitale Karten können auch im Maßstab 1:50.000 vorliegen. In die Karte müssen die Standplätze der Imker innerhalb des Schutzgebietes (7,5 oder 10 Kilometer) mit Nummern eingezeichnet werden.

Bestätigung der Aktualisierung pdf 57 KB